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No 231

“Im Jahr 2014 erhöhte sich das geerbte und geschenkte Vermögen um 54,6 % gegenüber dem Vorjahr auf 108,8 Milliarden Euro. […]
Die Vermögensübergänge mit einem Wert von mehr als 20 Millionen Euro stiegen auf 51,1 Milliarden Euro und lagen damit um 131,6 % über dem Ergebnis des Vergleichszeitraumes. […]
Aufgrund von Freibeträgen und den umfangreichen Steuerbefreiungen nach § 13a Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), die auf Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften gewährt werden, betrug der Wert der steuerpflichtigen Vermögensübergänge nur 33,8 Milliarden Euro […] Die hierfür festgesetzte Steuer stieg im Jahr 2014 um 15,1 % auf rund 5,4 Milliarden Euro […] Anteilmäßig mussten damit 11,3 % des geerbten und 1,6 % des geschenkten Vermögens als Steuern gezahlt werden.”

(Statistisches Bundesamt, Geerbtes und geschenktes Vermögen im Jahr 2014 auf über 100 Milliarden Euro gestiegen, Pressemitteilung vom 7. Oktober 2015)

Jascha Jaworski

2 Kommentare

  1. Das ist doch mal ein “hübsches” Ergebnis:
    Steigerung des Vermögensübergangs um 131%, Steigerung der der dadurch erzielten Steuer 15 %.
    Da ist ja viel zu holen, um für die Integration der Flüchtlinge zu sorgen.

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