Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken
0

Tarifeinheitsgesetz – Vorsicht vor Fehlinterpretationen

Das Bundesverfassungsgericht hatte über das umstrittene Tarifeinheitsgesetz zu urteilen und kam nun zu dem Ergebnis: “verfassungskonform”. Die Botschaft wird über das Land verbreitet und Frau Nahles kann sich scheinbar auf die Schulter klopfen, hat sie doch nicht nur einen Wunsch der Arbeitgeberverbände umgesetzt, sondern dabei auch noch das Prädikat “verfassungskonform” erworben. Etwas, das in Anbetracht des politischen Aktionismus der real bestehenden Legislative, die besonders in den letzten Jahren mit ihren Gesetzesversuchen gern über das Grundgesetz “hinausweist” (man muss schon einmal kreativer werden, um die Gefahr der Demokratie zu bändigen), wirklich als Auszeichnung verstanden werden kann.

Doch Vorsicht, so verfassungskonform, wie es verbreitet wird, ist das Gesetz dann doch nicht, wie dankenswerter Weise in der Süddeutschen Zeitung klargestellt wird:

“Das Gesetz ist keineswegs verfassungsgemäß, es ist sogar ziemlich grundgesetzwidrig – und war nur zu retten, weil die Richter es an allen Ecken und Enden so zurechtgebogen haben, dass es gerade noch in den Rahmen des >>Gewerkschafts-Artikels<< im Grundgesetz passt. Verfassungskonforme Auslegung nennt man das, eine schonende Methode, Gesetze durch die Brille des Grundgesetzes zu lesen, um sie nicht mit großem Aplomb einstampfen zu müssen.”

(Wolfgang Janisch, “Karlsruhe stärkt die kleinen Gewerkschaften”, SZ, 11.7.2017)

Wer denjenigen, die meinen, vom Bundesverfassungsgericht Oberwasser zur schleichenden Marginalisierung des Grundrechts auf Streik zu erhalten, nicht die Deutungshoheit überlassen möchte, sei auch auf das Interview mit Claus Weselsky in der Zeit verwiesen:

“>>Das Gesetz kann einen Streik nicht verhindern<<“ (Claus Weselsky im Interview mit der Zeit, 11.7.2017)

Und hier noch ein Beitrag für diejenigen, die sich ausführlich mit dem Urteil und den Hintergründen auseinandersetzen wollen.

Jascha Jaworski

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Time limit is exhausted. Please reload CAPTCHA.