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Positionspapier von DGB und BMWi zu TTIP: Gabriel will Gewerkschaftsarm sedieren

Die mehreren hundert zivilgesellschaftlichen Organisationen diesseits und jenseits des Atlantiks, die mittlerweile kräftig gegen die geplanten Freihandelsabkommen (TTIP, CETA, TiSA) mobilisieren, signalisieren den Vertreterinnen und Vertretern des neoliberalen Glaubenssystems momentan, dass ihre jüngsten Vorhaben zur Beschneidung der Politik im Dienste der “marktkonformen Demokratie” genauso scheitern könnten, wie dies schon beim damals angedachten Investitionsknebelvertrag MAI, beim Überwachungsabkommen ACTA und bei der EU-Konzessionsrichtlinie zur Wasserprivatisierung der Fall war.

Bei letzteren Vorhaben war es gelungen, die Öffentlichkeit ausreichend darauf hinzuweisen, worum es geht, so dass sie die Gefahren erkannte und die Legitimität baden ging. Entsprechend empört waren die Konzerne etwa beim MAI Abkommen, dass die demokratische Öffentlichkeit ihnen ihre Schiedsgerichte zur Zurechtweisung des Gemeinwesens nicht ermöglichen wollte. Zitate aus der Zeit machen deutlich, wie verdreht das Demokratiekonzept aus der Perspektive der transnationalen Profitmaximierer sich darstellt:

“Die Entstehung von Aktivistengruppen droht die öffentliche Ordnung, die rechtmäßigen Institutionen und den demokratischen Prozeß zu untergraben. (…) Es müßten Regeln aufgestellt werden, um die Legitimität dieser aktivistischen regierungsunabhängigen Organisationen zu klären, die vorgeben, die Interessen großer Teile der Zivilgesellschaft zu vertreten.”

(Erklärung des Geneva Business Dialogue, September 1998, zitiert nach: Le Monde diplomatique, Wie das MAI zu Fall gebracht wurde, 11.12.1998)

Aus derartigen Fehlern, was das Versäumnis anbelangt, die demokratische Öffentlichkeit daran zu hindern, beim weltweiten Spielfeldausbau für die Investoren als “Störer” aufzutreten, will natürlich gelernt sein. Es geht schließlich um etwas, nämlich u.a. um die Möglichkeit MAI und ACTA endlich durchzuboxen, im Mantel von TTIP und CETA, die noch eine ganze Reihe weiterer Wunschträume für das Big Business realisieren sollen.

Diesmal also, muss die öffentliche Meinungsbildung konsequenter betäubt werden. Und wenn dies schon nicht darüber gelingt, dass man die vermeintlichen Segnungen von TTIP und CETA kommuniziert (deren “wissenschaftliche” Flankierung einem in Anbetracht der Unverschämtheit ihrer Abenteuerlichkeit sprachlos werden lässt), dann doch zumindest dadurch, dass man die potentiellen Widersacher in die Warteschleife hängt und somit dem zivilgesellschaftlichen Bündnis die größten Verbündeten abhanden kommen lässt.

Worum geht es konkret? Es geht um die neue “gemeinsame Position” von Wirtschaftsministerium und “dem” DGB, die Herr Gabriel nun stolz auf seiner Facebookseite verkünden kann, um den Menschen aus dem gewerkschaftlichen Spektrum zu signalisieren: “Alles ist gut, ihr werdet gehört, wir teilen eure Kritik und eure Häuptlinge sitzen mit uns zusammen am Stammesfeuer!”

Das Papier geht darauf ein, welche Punkte in TTIP berücksichtigt werden müssten, damit “der” DGB sich dem Abkommen nicht entgegenstellen würde. Das Wirtschaftsministerium lässt verlautbaren, dass es an “vielen Stellen dieselben Ziele” verfolgt. Wer nun die einzelnen Punkte anschaut, die in ihnen transportierten Vorstellungen durchleuchtet und auf die Formulierungen achtet, kann schnell den Eindruck gewinnen, dass das gemeinsame Positionspapier v.a. eine Wirkung zeitigen soll: Einlullung.

Gleich der erste Punkt macht dies deutlich:

“Handelsgespräche zwischen den großen Wirtschaftsräumen USA und EU, die in ein Freihandelsabkommen münden, eröffnen die Chance die bilateralen Handelsbeziehungen zu intensivieren und dabei fair und nachhaltiger zu gestalten. Das Abkommen könnte auch dazu beitragen, faire und nachhaltige Handelsregeln global voranzutreiben und Maßstäbe zu setzen. Es geht darum, zusätzlichen Wohlstand tatsächlich breiten Bevölkerungsschichten zukommen zu lassen, wirtschaftliche, soziale und ökologische Standards zu verbessern, sowie faire Wettbewerbs- und gute Arbeitsbedingungen zu schaffen. “

Auffällig ist, dass innerhalb dieser wenigen Zeilen die Begriffe “fair” und “nachhaltig” gleich drei-, bzw. zweimal platziert werden. Wer den Verhandlungshintergrund kennt, bei dem es darum geht, einen Wirtschaftsraum zu schaffen, der den ärmeren Ländern dieser Welt später die in TTIP verhandelten Standards ohne deren Mitsprache aufdrücken kann (so etwa zum “geistigen Eigentum” oder zum öffentlichen Beschaffungswesen), die oder der erkennt schnell, dass es eben nicht darum geht, “faire und nachhaltige” Handelsregeln global voranzutreiben, sondern darum, das durchzusetzen, was die Industrieländer auf WTO-Ebene bisher gegenüber den Entwicklungs- und Schwellenländern nicht durchsetzen konnten. Wer den bisherigen klandestinen und die Zivilgesellschaft nicht beteiligenden Verhandlungsprozess zur Kenntnis genommen hat – allein im Vorfeld der Verhandlungen traf sich die EU-Kommission nur in 4% der Fälle mit Interessierten, die man der Zivilgesellschaft zuordnen kann, 92% der Treffen fanden mit Unternehmens- und Konzernvertretern statt – muss sich schon fragen, was ein “fair und nachhaltig” bei den Handelsbeziehungen zu bedeuten hat, besser gesagt: “fair und nachhaltig” aus wessen Perspektive? Und wer von zusätzlichem Wohlstand für die “breiten Bevölkerungsschichten” spricht, sollte sich fragen, warum die (verrückten) Modelle zur vermeintlichen Berechnung der ökonomischen Auswirkungen Ungleichheit von vornherein per Konstruktion ausgeschlossen haben, da die privaten Haushalte in EU und USA jeweils durch einen einzigen! repräsentiert werden, der dann irgendwie “repräsentativ” für alle sein soll?! Aber auch ohne Modell kann man sich fragen, warum verschärfte Konkurrenz, die ja in Zeiten neoliberaler Globalisierung v.a. Standortkonkurrenz bedeutet, gerade den von Massenarbeitslosigkeit bedrohten und transnational kaum organisierten abhängig Beschäftigten zu Gute kommen soll. Somit darf man sich auch fragen, wie es auf dieser Grundlage gelingen soll, “faire Wettbewerbs- und gute Arbeitsbedingungen” durch ein Freihandelsabkommen zu schaffen, das vornehmlich auf den Wunschlisten der transnationalen Profitmaximierer beruht.

In den nachfolgenden Passagen des gemeinsamen Papiers sollen die Sorgen der abhängig Beschäftigten dann im Einzelnen dadurch ausgeräumt werden, dass verlautbart wird, was mit dem Abkommen nicht bewirkt werden soll, ohne dabei zu konkretisieren wie dies in Anbetracht der Aufstellung des bisherigen Verhandlungsprozesses realisiert werden soll und ohne zu konkretisieren, wie die Kriterien für die geäußerten Wünsche aussehen. Da ist die Rede davon, dass Geheimhaltungsvorschriften und Intransparenz die öffentliche Debatte nicht verhindern sollen. Nun, darum waren sie jedoch bisher bemüht und die bisherigen Verhandlungsergebnisse kamen genau so zu Stande. Müssten die Verhandlungen dann nicht einfach komplett bei Null starten, wenn es darum ginge, dies zu verhindern? Aber dies wird im Papier nicht gefordert.

Auch eine besonders große Sorge der abhängig Beschäftigten wird aufgegriffen:

“In keinem Fall dürfen das Recht der Mitbestimmung, der Betriebsverfassung und der Tarifautonomie oder andere Schutzrechte für Arbeitnehmer, die Umwelt und Verbraucher als „nicht-tarifäre Handelshemmnisse“ interpretiert werden.”

Ja, das ist sehr wünschenswert. Zwischen dem Wunsch i.S. der besorgten Zivilgesellschaft und der Entfaltungsrealität des späteren Abkommens liegen jedoch Welten. Der Clou des Abkommens besteht darin, dass eben nicht direkt derartige Rechte abgebaut werden müssen, sondern dies auf indirektem Weg erfolgen kann, wie erst kürzlich etwa Patrick Schreiner in einem NachDenkSeiten-Beitrag deutlich gemacht hat. Die “Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit” in Zeiten der “internationalen Konkurrenz” sollte den abhängig Beschäftigten eigentlich noch in den Ohren klingen. Unter Verwendung dieser Begriffe ging es stets darum, sie zur Lohn”moderation” aufzufordern, da das Kapital nun einmal ein “scheues Reh” ist und Unternehmen den Standort wechseln können. Dies sind die Mechanismen, über die der Druck zur Disziplinierung der abhängig Beschäftigten aufgebaut wurde und wird. Und diese Mechanismen auszubauen, nämlich verschärfte Konkurrenz, weniger “Handelshemmnisse” und mehr “Investitionsfreiheit” zu schaffen, genau darum geht es dem Abkommen. Das verschweigt auch keiner der TTIP-Verfechter. Wenn jedoch die Konkurrenzsteigerung mit Lobpreisungen versehen wird, liegt der Trick darin, dass die abhängig Beschäftigten sich genau an der Stelle eben nicht als abhängig Beschäftigte, LohnempfängerInnen und “Faktor Arbeit” sehen sollen, sondern als “Kunden”, denen es in erster Linie um niedrige Preise zu gehen hat, die zu senken sich das Abkommen ja auch gemäß Wirk”studien” vorgenommen hat. Als LohnempfängerInnen dürfen die abhängig Beschäftigten sich dann erst wieder zu einem späteren Zeitpunkt fühlen, wenn es darum geht, dass unter den gefallenen letzten “Handelshemmnissen” im Zuge des umgesetzten TTIP die deutschen Firmen nun noch problemloser in den US-Raum überwechseln können, in dem ja eine noch dramatischere Gewerkschaftsschwäche vorherrscht, als hierzulande. (Von der “Gewerkschafts-Vermeidungs-Industrie” ganz zu schweigen).

Auch Wünsche in Hinblick auf die demokratiebezogenen Auswirkungen des Abkommens werden im Papier von Wirtschaftsministerium und DGB geäußert:

“Prinzipiell ist auszuschließen, dass das demokratische Recht, Regelungen zum Schutz von Gemeinwohlzielen zu schaffen, gefährdet, ausgehebelt oder umgangen wird oder dass ein Marktzugang, der solchen Regeln widerspricht, einklagbar wird. Die Fähigkeit von Parlamenten und Regierungen, Gesetze und Regeln zum Schutz und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu erlassen, darf auch nicht durch die Schaffung eines „Regulierungsrates“ im Kontext regulatorischer Kooperation oder durch weitgehende Investitionsschutzvorschriften erschwert werden.

Investitionsschutzvorschriften sind in einem Abkommen zwischen den USA und der EU grundsätzlich nicht erforderlich und sollten nicht mit TTIP eingeführt werden. In jedem Fall sind Investor-Staat-Schiedsverfahren und unklare Definitionen von Rechtsbergriffen, wie „Faire und Gerechte Behandlung“ oder „Indirekte Enteignung“ abzulehnen.”

Das sind nachvollziehbare Wünsche, jedoch unrealistische, zumindest, was ihre Berücksichtigung im zukünftigen TTIP anbelangt. Die US-amerikanische Unternehmensseite hatte bereits deutlich gemacht, wie wichtig ihr die Investor-Staat-Schiedsverfahren sind. Und auch der “Regulierungsrat” ist eine Instanz von zentraler Bedeutung für die mächtigsten TTIP-Verfechter, so beruht selbiger nämlich auf den Wünschen des europäischen Arbeit”geber”verbandes Businesseurope und des weltgrößten Unternehmenszusammenschlusses US Chamber of Commerce. Bei dem “Regulierungsrat” (oder auch “Rat zur regulatorischen Kooperation”) handelt es sich um eine Instanz, die sich in den rechtlichen Prozess der Entstehung von Vorschriften einklinken soll und zukünftig darauf zu achten hat, dass neue Regeln (z.B. zu Verbraucher- oder Umweltschutz) sich nicht als Handelshemmnis darstellen. Hierzu soll dann zum “frühestmöglichen Zeitpunkt” die Instanz tätig werden und die jeweils transatlantische Unternehmensseite einbeziehen, um dagegen vorzugehen. Auch bereits bestehende Regeln sollen nach Vorstellung von Businesseurope und der US Chamber of Commerce in Hinblick darauf überprüft werden, ob sie mit dem Freihandelsabkommen vereinbar sind. Bei dem Ganzen handelt es sich letztlich um eine neue, institutionalisierte Schnittstelle für privatwirtschaftliche Lobbies, die so weiteren Einfluss auf die Rechtsetzung nehmen können (sehr schön dokumentiert von der NGO Corporate Europe Observatory).

Gerade diese Elemente aus dem Gruselkabinett des Endzeitkapitalismus (Schiedsgerichte und regulatorischer Rat) sind jedoch schon Bestandteil des geleakten Vertragspapiers zum CETA-Abkommen, wovon sich jeder selbst überzeugen kann. Was also sollen die Vorstellungen, dass die bereits in weiten Teilen undemokratisch und geheim ausverhandelten Positionen zum TTIP-Abkommen derartige Punkte nicht aufgreifen dürfen, damit sich der DGB dem nicht verweigern würde? Warum wird eine unrealistische Position kommuniziert, die außerdem in ihrer Konkretheit und Benennung von plausiblen Maßnahmen, wie die Punkte im weiteren Verhandlungsverlauf berücksichtigt werden könnten, mehr als zu wünschen übrig lässt?

Ich habe bereits anfangs eine Hypothese hierzu geäußert: Es geht gar nicht darum, ernsthaft ein TTIP-Verhandlungsergebnis zu erwirken, das diese Punkte berücksichtigt. Dagegen spricht, dass es bereits zahlreiche Verhandlungsrunden gab, die sich um derartige Bedenken nicht scherten, ja, dass das ganze Vorfeld der Verhandlungen und somit ihr Fundament diesen Bedenken kein Gehör schenkte. Dagegen sprechen außerdem die klar formulierten Wunschvorstellungen der Konzernseite einerseits, sowie die allgemein gehaltenen Vorstellungen im DGB-/Ministeriumspapier andererseits. Worum es gehen dürfte, ist, dass die Gewerkschaftsseite möglichst eine Wartestellung einnimmt. Unter dem Motto: “Man weiß ja noch nicht, ob unsere Sorgen im ausverhandelten Vertrag nicht doch berücksichtigt werden, daher sollten wir jetzt abwarten”, ließe sich ein starker Arm der Zivilgesellschaft ja vielleicht erst einmal ruhig stellen. Und wenn das Abkommen dann erst das Licht der Öffentlichkeit erblickt, wird es möglichst schnell durch die Parlamente gepeitscht und man hofft darauf, dass die Anlaufphase für die öffentliche Mobilisierung nicht lang genug ist, um den gewerkschaftlichen Widerstand gegen das mächtige Netzwerk von Unternehmen und Konzernen (hüben wie drüben) zum Erfolg führen zu können.

Und bis dahin kann Minister Gabriel freudig nicht nur auf seiner Facebookseite verkünden:

“Ich bin sehr froh, dass es in intensiven Gesprächen zwischen meinem Ministerium und dem DGB gelungen ist, eine gemeinsame Position zu TTIP zu finden. Für mich ist es entscheidend, dass ein Freihandelsabkommen nicht nur der Wirtschaft, sondern allen Bürgerinnen und Bürgern nutzen muss – und da spielen die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer natürlich eine zentrale Rolle.”

(Facebookeintrag von Sigmar Gabriel zum gemeinsamen Positionspapier)

Liebe Mit-Arbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer, Ihr seid keine “verwirrte Herde”, wie viele Eliten es sich vorstellen. Lasst Euch nicht betäuben, so dass alle Betroffenen wieder einmal in das gewünschte Gatter getrieben werden. Noch ist Zeit, wenn nur der Wille da ist. Bei MAI, ACTA und der Wasserprivatisierung hat es schon einmal geklappt, dies gilt es zu wiederholen, auch um das Erreichte zu sichern!

Nachtrag:

Der veraltete Textbaustein in dem Papier: “Die Europäische Kommission hat nun ein Verhandlungsmoratorium zum Investitionsschutz beschlossen und eine dreimonatige Öffentliche Konsultation zu dieser Frage ab März 2014 eingeleitet. […]”, deutet überdies darauf hin, dass es sich eher um ein liebloses PR-Werk handelt, als um den Versuch, eine ernsthafte öffentliche Auseinandersetzung zu befördern.

Jascha Jaworski

2 Kommentare

  1. Guten Morgen, mich stört vor allem der Punkt 12: “Ein Abkommen sollte eine Klausel enthalten, die eine Korrektur von unerwünschten Fehlentwicklungen ermöglicht.”. Es MUSS solch eine Klausel enthalten. Ansonsten ist dieser Punkt nur Augenwischerei. Nur wenn so eine Klausel vorhanden ist, ist es möglich bei Missbrauch gegen zu steuern. Da scheint mir alles andere erstmal sekundär.

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