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Warum die geplanten Freihandels- und Investitionsabkommen ein Angriff auf die Arbeitsrechte sind

Es gehört zu den Eigenheiten der Macht, dass sie Scheinwelten um sich herum konstruieren muss, um ihre Existenzgrundlage nicht auf’s Spiel zu setzen. Argumente haben in diesem Rahmen gerade so viel Gewicht, wie ihr Vorhandensein diese Scheinwelten zeitweise zu entlarven droht. Wirklich inhaltliches Gewicht in der Machtarena kommt ihnen hingegen nicht zu, da die Ziele hinter dem Großteil der politischen Entscheidungen in unseren neoliberalisierten Formaldemokratien alles andere tun, als mit jenen zusammenzufallen, die öffentlich propagiert werden: Gemeinwohl, Sicherheit, Gerechtigkeit etc. (hinter diesen Begriffen sollte man ohnehin stets ein “für wen?” platzieren).

Die Argumentenscheue der Macht lässt sich hierbei an allen möglichen Punkten beobachten, die sich auf gesellschaftlich-politisch größere Zusammenhänge beziehen. Die Freihandels- und Investitionsabkommen (CETA, TiSA, TTIP), die die Eliten in der EU mit Eifer zu etablieren versuchen, sind hierbei jedoch ein besonders lehrreiches Stück. Jenseits der eigentlich gebotenen argumentativen Auseinandersetzung werden hier die üblichen Verfahren der Konsensfabrikation eingesetzt, die immer wieder zum Tragen kommen, wenn die Öffentlichkeit zu sehr auf die Gaunerstücke in den oberen Machtetagen aufmerksam wird: die Eliten sprechen bemüht mit einer Stimme, bekunden eine vorsichtige Haltung (wenngleich hinter scheinbar vorsichtserfüllten Worten bereits gegenteilige Tatsachen gesetzt wurden) und simulieren demokratische Veranstaltungen dort, wo sich tatsächlich lediglich Beifallslieferanten tummeln.

Dies war hierzulande erst kürzlich beobachtbar an dem offenbar von Zauberhand erschienen gemeinsamen “Ja, aber”-Positionspapier zwischen Wirtschaftsministerium und DGB-Spitze [1], mit dem Herr Gabriel im September seine Delegiertenherde auf dem SPD-Parteikonvent zum TTIP-Abkommen schließlich erfolgreich auf den gleichen Kurs des “Ja, aber” einschwenken konnte. (Dies, obwohl auf dem Verhandlungstisch der Freihandelsverfechter doch in Sachen TTIP schon alle Wesentlichkeiten, die aus dem neoliberalen Folterkasten stammen, entschieden sein dürften. Und dies, obwohl auch das ausverhandelte CETA-Abkommen (per Leak nachlesbar [2]) Investor-Staats-Klageverfahren, sowie die neue Super-Lobbyschnittstelle “Rat der regulatorischen Kooperation” in seinem Vertragstext enthält).

Eine Frage wird bei der ganzen Auseinandersetzung recht findelkindhaft behandelt: Warum eigentlich diese Freihandelsabkommen? Natürlich, sie sollen irgendwie Wachstum und Beschäftigung schaffen, dessen Ausmaß ist jedoch in den offiziell verbreiteten Studien geradezu lächerlich. Und worauf die Prophezeiungen beruhen, dem geht man kaum nach. Dass diese Fragen größtenteils nicht ernsthaft aufgeworfen werden, liegt wiederum am Wesen der undemokratischen Macht und am neoliberalen Zeitgeist, mit dem wir es zu tun haben. Was von oben kommt und Begrifflichkeiten trägt, die irgendwie vertraut und zugleich “zeitgemäß” klingen, braucht sich nicht weiter zu rechtfertigen. Dabei bräuchte es doch sehr viel Rechtfertigung, wäre das Ziel politischen Handelns tatsächlich das Wohl der Bevölkerung. Es stehen neben Demokratie, Gesundheit und Umweltschutz auch die lang erkämpften Arbeitsrechte auf dem Spiel. Wer die Perspektive der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – immerhin überwältigende 90% der Erwerbstätigen hierzulande – einnimmt, und ein wenig aus der Erfahrung zu lernen versucht, kann nur den Kopf schütteln über die angedachten Freihandelsabkommen.

Die Phantasien und unerwähnten Nebenwirkungen rund um den Freihandel

Was sollen Freihandels- und Investitionsabkommen bewirken? Sie sollen Handelshemmnisse abbauen und dabei Export und Import vergrößern. Zudem sollen sie ausländische Investitionen befördern. Exportsteigerung und mehr Investitionsfreiheit werden hierbei gerade im deutschen Mainstream wahrscheinlich mit “Wohlstand” assoziiert, eine leider sehr unangemessene Assoziation, besonders da auch sie nicht danach fragt “wessen Wohlstand” hier gefördert wird. Die 2013 erschienen Gutachten zu den Auswirkungen von TTIP äußern jedoch ihre Vorstellungen dahingehend, worin die Vorteile des ausgeweiteten Freihandels bestehen sollen:

„Die Zunahme des Reallohnes ist in der verwendeten Modellwelt auf eine höhere Durchschnittsproduktivität des Faktors Arbeit zurückzuführen. Diese resultiert aus der Tatsache, dass Handelsliberalisierung zu einer Reallokation von Beschäftigung weg von Firmen mit geringer Arbeitsproduktivität hin zu Firmen mit hoher Arbeitsproduktivität führt. Dementsprechend steigt der Anteil dieser relativ produktiven Firmen an der Gesamtbeschäftigung. […] Höhere Produktivität der heimischen Firmen führt zu einer Reduktion der durchschnittlichen Preise für heimische Konsumenten. Die Zunahme des Wettbewerbs durch den Eintritt ausländischer Firmen, die den heimischen Markt durch Exporte bedienen, wirkt ebenfalls preisdämpfend.“

(Dimensionen und Auswirkungen eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA [3], ifo-Institut im Auftrag des BMWi, Februar 2013)

Achso, angedacht ist also eine Steigerung der Produktivität durch eine “Reallokation” von Beschäftigung. Im Klartext: Viele der weniger produktiven Firmen sollen durch verschärften Wettbewerb Pleite gehen und es gründen sich dann neue, produktivere Firmen. Und die Beschäftigten, die da “reallokiert” werden? Nun, hinter dem Begriff verbirgt sich die Vorstellung, dass sie auf die Straße gesetzt werden, umschulen, und schließlich einen neuen Arbeitsplatz in den neuen produktiveren Firmen finden. Durch diesen Prozess sollen dann die Preise sinken und somit die Reallöhne steigen, da bei gleichem Nominallohn die Produkte ja günstiger werden. Zudem sollen die Preise dadurch sinken, dass vermehrt ausländische Konkurrenz auf den heimischen Markt vordringt, wodurch Produzentenrente an die Konsumenten übergeht.

Einmal abgesehen davon, dass die Modellweltvorstellungen für sich genommen bereits Beunruhigung auslösen, da doch zweifelhaft ist, inwiefern die angedachten Umwälzungen weitgehend reibungslos ablaufen und die auf die Straße gesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich problemlos neue Beschäftigung finden, muss man sich doch sehr fragen, inwiefern der gezeichnete Mechanismus der Wohlstandsverteilung per Preissenkung die prophezeiten Wirkungen später dann tatsächlich an den Tag legen wird.

Von der Modellwelt, in der die Prophezeiungen geboren werden, ist meiner Meinung nach überhaupt nichts zu halten, und dass die mit ihnen surrealen (und zugleich empirisch ungerechtfertigten) Annahmen überhaupt auch nur Spurenelemente der Glaubwürdigkeit in der Elite und im ökonomischen Mainstream erhalten, ist ein Phänomen, mit dem sich die (Wissenschafts-)Soziologie der Zukunft wird auseinandersetzen müssen, wenn die Konstellation der Machtinteressen einst wieder einen klareren Kopf ermöglichen sollte. Ich verweise hier nur noch einmal auf unsere ausgiebige Auseinandersetzung mit den Modellprognosen: TTIP-Wachstumsstudien: neoliberale Holographie, nichts weiter [4]

Dass die Verteilung der angeblich durch ein TTIP-Abkommen zu erwartenden Produktivitätssteigerung über den Mechanismus der Preissenkung recht zweifelhaft ist, liegt schon daran, dass ein weiterer Einfluss in Richtung sinkende Preise, in diesem, unserem deflationären Umfeld (aufgrund von Eurokrise und Kürzungsmaßnahmen) doch eher beunruhigend als alles andere ist. Da für den Euroraum ursprünglich ein Preisziel von rund 1,9% benannt wurde, sollte Mechanismus für die Verteilung einer gesteigerten Produktivität innerhalb der Bevölkerung ohnehin nur die Steigerung der Nominallöhne sein. Wie realistisch ist es jedoch, dass die Lohnseite an den vermeintlichen Früchten eines Freihandelsabkommens beteiligt wird? Ein wenig Nachdenken über den Verlauf der ökonomischen Globalisierung seit den 70er Jahren macht hierbei jedenfalls mehr als stutzig.

Freihandel und Investitionsfreiheit als Synonyme für Marktdruck und Standortwettbewerb

Ich frage noch einmal: Was sollen Freihandelsabkommen bewirken? Sie sollen einen weiteren Schritt in Richtung gemeinsamer Markt gehen. Sie lassen hierbei nicht etwa den natürlichen Dingen ihren freien Lauf, indem sie als “unnatürlich” propagierte Dinge (z.B. Zölle) fallen lassen, sondern sie gehen aktiv zu einer neuen Regelsetzung über, indem sie Regelunterschiede (die gern als “nicht-tarifäre Handelshemmnisse” bezeichnet werden, z.B. unterschiedliche Umweltnormen, Verbraucherschutzstandards etc.) abbauen und indem sie fundamentale Elemente von Märkten durchsetzen (z.B. in Form erweiterter Investitionsmöglichkeiten). Sie verbinden dadurch Märkte für Waren, Dienstleistungen und Kapital über Ländergrenzen hinweg, was jedoch unter den vorhandenen Bedingungen gleichbedeutend ist mit der Verschärfung des Konkurrenzdrucks, wie dies im obigen Zitat auch benannt wird.

Wie verhält sich dies nun zur Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Hier muss man fragen, worüber konkurriert wird und auf welche Weise. Konkurriert wird in letzter Instanz über Waren und Dienstleistungen, doch beruhen die Voraussetzungen für die Konkurrenzfähigkeit in diesen Bereichen eben auf den vorhandenen Produktionsmitteln. Und hier hat man sich wiederum seit geraumer Zeit auf die politische Fahne geschrieben, dass es vornehmlich darum geht, “angebotspolitisch” um Investitionen zu konkurrieren, anstatt ein ökonomisches Umfeld zu schaffen, in dem durch kräftig steigende Massenkaufkraft, gute Infrastruktur und gute Ausbildungsmöglichkeiten, sowie soziale Absicherung ein Rahmen für Produktivitätsfortschritte und gute Ideen geschaffen wird, wie er seit den 70er Jahren mit der neoliberalen Wende seine allmählich Beseitigung fand.

Innerhalb der neoliberalen Globalisierung geht es nun seit Jahrzehnten stattdessen darum, Kapital anzulocken, um die eigene Wettbewerbsfähigkeit (der zentrale Begriff des totalitären Neoliberalismus) zu steigern. Und wem klingen sie nicht noch in den Ohren, die propagandistischen Begrifflichkeiten, die hier zum Einsatz kamen und noch kommen: “das Kapital ist ein scheues Reh”, man darf es nicht verschrecken. Ab den 90ern wurde Deutschland als “kranker Mann Europas” und als “Schlusslicht” bezeichnet. Die “Lohnnebenkosten” (= Lohn) waren die größte Standortgefahr überhaupt. Dies war die Rhetorik, mit der es durch Angstmacherei und Falschdarstellung schließlich gelang, Hartz- und Retenreformen durchzusetzen, die sich als schwerwiegendster Angriff auf Arbeits- und Sozialrechte seit Gründung der Bundesrepublik darstellten.

Was hat dies mit den angedachten Freihandels- und Investitionsabkommen zu tun? Sehr viel, schließlich wurden obige Maßnahmen unter dem Stichwort der internationalen Konkurrenzfähigkeit und zur Verhinderung von vermeintlichen Kapitalabwanderungen durchgesetzt. Gerade dieses Feld von Standortkonkurrenz und Möglichkeiten der Kapitalwanderung soll durch TTIP, CETA und TiSA nun weiter ausgebaut werden. Die Märkte sollen mehr und mehr zusammenwachsen, und der deutsche Kapitalbesitzer soll zunehmend weniger den Unterschied bemerken zwischen seinen Möglichkeiten auf dem europäischen Markt und seinen Möglichkeiten auf dem US-Markt. Damit wird er in Anbetracht zunehmender Irrelevanz der Gebietsansässigkeit, was die Verkaufsmöglichkeiten anbelangt, jedoch auch zunehmend danach fragen, was ihm der Staat und die abhängig Beschäftigten denn hierzulande so zu bieten haben gegenüber jenen in den USA oder jenen in Kanada oder den sonstigen beteiligten Ländern. Die gleiche Argumentation gilt freilich auch für die US-Unternehmerin und ebenso den transnationalen Konzern.

Der “Faktor Arbeit”, d.h. die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ob hierzulande, in den USA, in Kanada oder in den sonstigen am Freihandelsausbau beteiligten Staaten, sind in diesem Spiel seit geraumer Zeit gegenüber dem Faktor Kapital grundlegend benachteiligt. Sie sind weitgehend immobil (Familie, Umfeld, Sprache…), können also nicht mit Abwanderung drohen, wenn ihnen die Arbeitsrechte beschnitten werden. Und die Massenarbeitslosigkeit seit den 70er Jahren hat sie ohnehin in eine schlechte Verhandlungsposition versetzt gegenüber denjenigen, die hinter der Bezeichnung Arbeit”geber” stehen. Zu allem Unglück sinkt seit eben dieser Zeit auch noch der gewerkschaftliche Organisationsgrad, so dass die abhängig Beschäftigten ihre Interessen zunehmend geschwächter vertreten können.

Der nachteilige Einfluss für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer speziell durch den Freihandel resultiert nicht zuletzt daraus, dass die Schritte in Richtung gemeinsamer Markt einen Konkurrenzraum schaffen, der nicht durch gemeinsame Ordnungsstrukturen überbrückt wird. Innerhalb eines Landes gibt es einen festen Rahmen an Arbeits- und Sozialrechten, es gelten territorial weitgehend einheitliche Steuersätze, und Institutionen wie Flächentarifverträge und Gewerkschaften fungieren als Sicherheitsinstanzen gegen den Dumpingwettbewerb. Zwischen den Ländern jedoch fehlt dieser gemeinsame Rahmen und die vorhandene Machtasymmetrie zwischen Kapital und Arbeit führt dazu, dass Konkurrenz sich über Steuersätze, Löhne und Arbeitsrechte ereignet. Genau das ist der Standortwettbewerb, der sich innerhalb der Industriestaaten und im gewissen Grade auch im weltweiten Maßstab beobachten lässt. Die Unternehmenssteuersätze wurden massiv gesenkt, während die Massensteuern angehoben wurden. Die Löhne wurden teilweise nicht mehr am Produktivitätsfortschritt beteiligt (Deutschland spielt hier eine recht einmalige Vorreiterrolle [5]). Und wie die Arbeitsrechte zum Standortfaktor erklärt werden, um diesen dann aufzupolieren, d.h. die Arbeitsrechte saftig abzubauen, lässt sich jüngst im Zuge der Eurokrise1 [6] beobachten.

Die USA – ein Marktteilnehmer, der wenig Fortschrittliches für die abhängig Beschäftigten erwarten lässt

Unter den Bedingungen der neoliberalen Globalisierung ereignet sich Konkurrenz im Handel also nicht ausschließlich zwischen den Unternehmen, die über Produktivitätssteigerungen und Ideen konkurrieren, während die abhängig Beschäftigten durch Flächentarifverträge, Vollbeschäftigung und ein starkes Sozialsystem abgesichert sind (eine rheinisch-kapitalistische Idealvorstellung), sondern sie ereignet sich zwischen den Ländern über Steuersätze, Löhne und Arbeitsrechte, wodurch sich der Konkurrenzdruck im Handel auf die abhängig Beschäftigten vererbt. Dies und die zunehmende ideologische Vertiefung, in der Unternehmen und Kapitalgruppen als die eigentlichen Akteure im Weltgeschehen (das zunehmend mit dem Weltmarkt gleichgesetzt wird), betrachtet werden, führt dazu, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer mehr auf der Strecke bleiben und von Stress und Ängsten geplagt werden. Sowohl in Sachen Standortkonkurrenz als auch Ideologisierung kann man sich keinesfalls positive Impulse davon erwarten, dass der Marktteilnehmer USA durch die angedachten Freihandelsabkommen nun näher an die EU heranrücken soll.

Hierbei liegt die Besonderheit der USA einerseits in der Art und Weise, wie der Staat es bisher fast komplett vermieden hat, sich den Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) der UN zu unterziehen. U.a. Werner Rügemer [7] hat zu diesem Thema bereits ausgiebig geschrieben. Die ILO ist gerade jene Organisation, die zu dem Zweck gegründet wurde, dem internationalen Wettbewerb über ein Dumping in Sachen Lohn und Arbeitsrecht etwas entgegenzustellen, um den Konkurrenzraum durch einen gewissen Ordnungsrahmen auszustatten. Die USA haben jedoch in ziemlich einmaliger Weise kaum eine der ILO-Normen ratifiziert. Hierzu zählt einerseits, dass sie lediglich 11 der 189 Abkommen zu Arbeits- und Sozialstandards ratifiziert haben, andererseits hierunter wiederum von den besonders zentralen 8 Kernarbeitsnormen lediglich zwei angenommen haben. So fehlen etwa die Normen zum Recht auf Vereinigungsfreiheit und zum Recht auf Kollektivverhandlungen. In diesen Punkten gehen sie also weder internationale Verpflichtungen ein, noch unterziehen sie sich den entsprechenden Prüfverfahren.

Andererseits herrscht im US-Raum eine für Industrieländer recht einmalige gewerkschaftsfeindliche Atmosphäre, die sich nicht nur am Organisationsgrad im Privatsektor von 6-7%, sondern ebenso an der Tarifbindung in der Gesamtwirtschaft von lediglich 13% (Privatsektor: rund 7%) beobachten lässt. Diese ausgeprägte gewerkschaftsfeindliche Atmosphäre ist auch Resultat der ausgeprägten sog. Union Avoidance Industry, die seit geraumer Zeit ihr Geschäft in den USA entfaltet hat und mit Freihandels- und Investitionsabkommen auch vermehrt in der EU Einzug zu halten droht.

Die Union Avoidance Industry als weiterer Standortfaktor

Wie ausgeprägt die Gewerkschaftsfeindlichkeit in den USA ist, bringt ein Zitat aus der Business Week von 1994 zum Ausdruck:

„Es haben wenige amerikanische Manager jemals das Existenzrecht von Gewerkschaften akzeptiert, obwohl dieses durch das Wagner Gesetz von 1935 garantiert wird. Innerhalb der letzten zwölf Jahre hat die US-Industrie sogar einen der erfolgreichsten Anti-Gewerkschafts-Kriege überhaupt geführt, in dem illegal tausende von Arbeitern gefeuert wurden, weil sie ihr Organisationsrecht ausgeübt haben. Der abschreckende Effekt: Gewerkschaftswahlen ereignen sich mit der halben 7000-pro-Jahr Marke der 1970er Jahre. Und größere Streiks – solche, die 1000 Arbeiter oder mehr umfassen – sind von mehr als 200 auf 35 im Jahr 1993 gefallen. Jetzt die Bremse einzulegen, würde vielen Managern so vorkommen, als würden sie im Angesicht des Sieges die Niederlage ergreifen.“2 [8]

(Business Week [9] vom 22.5.1994)

Auf die sog. Union Avoidance Industry geht etwa eine Studie von John Logan aus dem Jahr 2006 ein3 [10]. Zu den Akteuren dieser “Industrie”, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, eine gewerkschaftliche Organisierung der Beschäftigten in den Betrieben zu verhindern, zählen neben Beratungsfirmen und spezialisierten Anwaltskanzleien ebenso Industriepsychologen und sog. “Streik-Management”-Firmen. Der Geschäftszweig machte in den 2000er Jahren mehrere hundert Mio. US-Dollar Umsatz pro Jahr. Wie John Logan berichtet, hat er eine lange Tradition, professionalisierte sich jedoch seit den 70er Jahren und steht seit der Amtszeit Ronald Reagans mit dessen brachialem Vorgehen gegen gewerkschaftliche Kräfte in Blütephase. Hier wurde übergegangen von einer bloßen Bedienung der Nachfrage nach professioneller gewerkschaftlicher Bekämpfung zu einem aggressiven Bewerben der Methoden und ihrer Ziele. Den US-Unternehmen wurden die Dienste geradezu aufgedrängt mit der Begründung, dass sie sich ansonsten dem Verlust der Kontrolle über die Unternehmenslenkung gegenüber sähen. Mitte der 80er Jahre gab es bereits mehr als 1000 Beraterfirmen auf dem US-Markt, die mit PR-Videos, PR-Websites, Kampagnenliteratur und Seminaren gegen gewerkschaftliche Organisationsversuche mobil machen. John Logan berichtet, dass mehr als zwei Drittel aller Arbeitgeber im US-Raum auf die Dienste derartiger Beratungsfirmen zurückgreifen, wenn sie sich mit gewerkschaftlicher Organisierung in ihrem Betrieb konfrontiert sehen. Zu einer der berühmtesten Spezialfirmen in diesem Bereich zählt The Burke Group. Sie verfügte zum Zeitpunkt der Studie über 60 Vollzeitmitarbeiter, verkündete, dass sie bisher 1300 Klienten in 50 Wirtschaftsbereichen ihre Dienste anbieten konnte und mehr als 800 Kampagnen durchgeführt hat. Nach eigenen Angaben liegt ihre “Erfolgsquote” (Verhinderung des Einzugs einer Gewerkschaft in einem Betrieb) bei 96% der Fälle. Zu ihren Klienten zählten u.a. Coca-Cola, General Electric, California Steel Industries, Lockheed Martin und Baltimore Gas & Steel. Die US-Gewerkschaft Brotherhood of Electrical Workers unterlag zwischen 1994 und 2000 mehreren Kampagnen von The Burke Group bei den Organisierungsversuchen der Arbeiter bei Baltimore Gas & Electric. Nach Angaben der Gewerkschaft gab das Unternehmen, in dem die Arbeiter organisiert werden sollten insgesamt 50 Mio. US-Dollar für die Aktivitäten aus, um dies zu verhindern. Ein Blick auf die Website von The Burke Group [11] macht deutlich, wie aktiv dieses Unternehmen bereits jetzt versucht, seine Dienste international anzubieten. Wie die Studie von John Logan berichtet, war eine Grenze hierbei bislang, dass die Bereitschaft zur offen aggressiven Bekämpfung von Gewerkschaften im europäischen Raum bislang noch zu wünschen übrig ließ.

Neben Beratungsfirmen kommen auch Industriepsychologen zum Einsatz. Sie entwickeln etwa Screeningverfahren zur Identifikation potentieller Gewerkschaftsunterstützer unter den zukünftigen ArbeitnehmerInnen und dienen dazu “Hotspots” bei der “Gefahr” zukünftiger gewerkschaftlicher Organisierung in Unternehmensbereichen auszumachen, um hier Gegenmaßnahmen einzuleiten. Anwaltskanzleien wiederum haben sich darauf spezialisiert, Rechtsstreitigkeiten in der unternehmerischen Auseinandersetzung mit Gewerkschaften zu führen. Ihre Gründer haben ganze Handbücher zu diesem Thema herausgeben und bedienen sich einer Metaphorik, bei der Gewerkschaften als “ansteckende Krankenheit” betrachtet werden, gegen die es sich zu “immunisieren” gilt. Die Anwaltskanzlei Jackson Lewis etwa bietet im Herbst 2014 das Simulationstraining “Remaining Union Free” [12] gegen gewerkschaftliche Organisationsversuche zum Preis von rund 700 US-Dollar an. Sog. “Streik-Management”-Firmen wiederum haben sich darauf spezialisiert, begonnene Streiks in die Knie zu zwingen, indem nicht nur Streikposten mit Sicherheitspersonal (rekrutiert aus ehemaligen Angehörigen von Polizei und Militär) konfrontiert werden, sondern ebenso Dienste zu einer raschen Beschaffung von Ersatzarbeitskräften angeboten werden. Der Streik bei der Northwest Airline 2005 konnte so etwa erfolgreich von den Arbeitgebern gewonnen werden, da “Streik-Management”-Firmen u.a. 1900 Ersatzmechaniker vermittelten.

Die Ideologie der gesamten Branche, die unter den Arbeitgebern in den USA auf fruchtbaren Boden fällt, läuft darauf hinaus, gewerkschaftliche Organisierung aus der Perspektive der Unternehmensleitung als Versagen zu interpretieren, da der Einzug einer Gewerkschaft davon künde, dass die Beziehungen zwischen Management und abhängig Beschäftigten falsch aufgestellt seien. Dass der Nicht-Einzug einer Gewerkschaft in einem Unternehmen hierbei jedoch kein Signal für gute Arbeitsbedingungen ist, macht nicht zuletzt das gewerkschaftsopponierende Unternehmen Texas Instruments deutlich, bei dem trotz relativ schlechter Vergütungen mehrere Gewerkschaften sich jahrzehntelang vergeblich darum bemühten, die Beschäftigten zu organisieren.

Die Gefahren, die nun von der Ausweitung von Freihandel und Investitionsmöglichkeiten mit den USA für die Beschäftigten in anderen Industrieländern vorhanden sind, liegen auch in dieser Form von gewerkschaftsfeindlicher Atmosphäre auf dem Fundament einer ausgeprägten Union Avoidance Industry. Unternehmen im europäischen Raum könnten zunehmend zu der Einsicht kommen, dass US-Unternehmen durch ihre relative Gewerkschaftsfreiheit einen vorteilhaften Standortfaktor haben,  der es rechtfertigt, dass man auch im EU-Raum vermehrt über die Techniken der Gewerkschaftsvermeidung nachdenkt und auf die Dienste derartiger Firmen zurückgreift, um die eigene Konkurrenzfähigkeit zu erhalten. Nicht zuletzt sind es deutsche Konzerne oder Konzerntöchter wie ThyssenKrupp, T-Mobile, BMW und Daimler, die in den letzten Jahren gern ihre neuen Werke in den besonders gewerkschaftsfeindlichen Südstaaten der USA eröffnet haben und in ihrem Verhalten gegenüber den dortigen Gewerkschaften die in Deutschland doch so gelobte “Sozialpartnerschaft” mit Füßen zu treten scheinen. Siehe hierzu etwa: “Auf Anti-Gewerkschaftskurs” [13]

Der Spielraum für die Kapitalseite in Sachen Gewerkschaftsbekämpfung wird durch die verschärfte Konkurrenz und ausgeweiteten Dienstleistungs- und Investitionsmöglichkeiten im Zuge der Freihandelsabkommen jedenfalls größer. Und auch die Erfahrung zeigt, dass die Union Avoidance Industry hiervon profitieren dürfte, da sie ihre Aktivitäten mit dem Inkrafttreten des NAFTA-Abkommens auf den kanadischen und mexikanischen Raum erweitert hat. Das wird aus der Perspektive der entsprechenden Dienstleistungsfirmen jedoch auch höchste Zeit, da ihnen in Anbetracht der US-amerikanischen Gewerkschäftsschwäche allmählich das heimische Geschäftsfeld auszugehen droht.

Die Eurokrise – ein weiteres Mahnmal

Wo liegen also in Anbetracht verschärfter Standortkonkurrenz und vertiefter neoliberaler Globalisierung, sowie Schmutzkonkurrenz aus dem US-Raum durch die angedachten Freihandels- und Investitionsabkommen die Vorteile für die abhängig Beschäftigten hierzulande, in der EU insgesamt, aber auch in den betroffenen Ländern, einschließlich der USA?

Diese Frage kann man sich immer wieder stellen und mir zumindest fällt keine Antwort ein, außer: nirgends. Bedenkt man noch die erweiterten Klagemöglichkeiten für Konzerne über die angedachten Investor-Staat-Schiedsgerichte, dem parallelen Justizsystem für Konzerne, durch das Kapitalinteressen Millionen- und Milliardenbeträge erstreiten können für politische Maßnahmen, die auch fortschrittliche Elemente für die abhängig Beschäftigten enthalten könnten (so etwa eine zukünftige Steigerung des Mindestlohns oder eine Stärkung von ArbeitnehmerInnenrechten), die aus Investorensicht jedoch nichts anderes sind, als entgangene zukünftige Gewinnmöglichkeiten, kann man nur den Kopf schütteln über das Bestreben von SPD- und Gewerkschaftsspitze, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hierzulande die Investitions- und Freihandelsabkommen als eine “Chance” zu verkaufen. Eigentlich sollten diese doch gewarnt sein durch die Maßnahmen im Zuge der Eurokrise, was die Haltung der Eliten in Sachen Arbeitsrechte anbelangt. Nicht zuletzt eine Studie des europäischen Gewerkschaftsbundes aus dem Jahr 20124 [14] macht deutlich, wie diese es mit den Arbeitsrechten halten. Es wurden Überstundenobergrenzen heraufgesetzt, Zuschläge gekürzt, Arbeitszeiten flexibilisiert, Befristungen ausgeweitet, spezielle nachteilige Arbeitsverträge eingeführt (z.B. “Jugendvertrag” in Griechenland), der Kündigungsschutz und die Sozialpflichten des Arbeitgebers abgebaut, sowie die Abfindungsbeträge bei Kündigungen reduziert. Außerdem wurde das Tarifsystem nicht nur in Südeuropa massiv umstrukturiert und dezentralisiert.5 [15]

Die Konsequenzen sind nicht nur Dauerkrise, sondern ebenso weiter explodierte Massenarbeitslosigkeit [16]6 [17], dies alles gegen den millionenfachen Protest der betroffenen Bevölkerungen und unter dem Diktat der “Wettbewerbsfähigkeit”. Da haben wir es also wieder, wenn es um die “Wettbewerbsfähigkeit” im Felde der internationalen Konkurrenz geht, gelten die Arbeitsrechte nicht mehr viel. Dann werden sie zum Versatzstück und zur Standortgefahr, die es zu beseitigen gilt. Dass der gemeinsame Binnenmarkt plus Euro hierbei eine Konstruktion war, der die entsprechenden Ordnungsinstitutionen fehlten (Lohnkoordination, Steuerkoordination, Ausgleichsmechanismen etc.) und dass gerade jener Kandidat, der am “erfolgreichsten” von ehemals goldenen Lohnregeln abwich (Deutschland) als Sieger dargestellt wird (freilich auf Kosten seiner abhängig Beschäftigten, RentnerInnen und SozialgeldempfängerInnen), ist dabei scheinbar egal. Anpassen müssen sich immer jene, bei denen die Anpassung eben auf einen Abbau statt Aufbau von guten Arbeitsbedingungen hinausläuft. Und auch wenn dabei das geltende Recht, so auch die ILO-Normen gebrochen werden. Wie stellte Fischer-Lescano etwa in seinem Rechtsgutachten 2013 für die Arbeiterkammer Wien fest:

“Durch ihre Beteiligung an der Aushandlung, dem Abschluss und der Durchsetzung der MoU [Memoranda of Understanding, JJ] verletzen die Unionsorgane das Primärrecht. Sie handeln rechtswidrig. Im Einzelnen sind die folgenden Rechte verletzt: die Rechte auf Berufsfreiheit, Tarifautonomie und Arbeitsentgelt nach Art. 27 bis 32 GRCh i.V.m. Art. 1 bis 6, 24 RESC, Art. 6 bis 8 UN-Sozialpakt, Art. 11 EMRK, Art. 27 UN-Behindertenkonvention und den ILO-Kernarbeitsnormen […]”

(Andreas Fischer-Lescano, Austeritätspolitik und Menschenrechte – Rechtspflichten der Unionsorgane beim Abschluss von Memoranda of Understanding, Gutachten [18] vom Dezember 2013)

Aber das soll nun alles vergessen werden. Man soll diese Vorkommnisse erst gar nicht in Verbindung mit den Schritten in Richtung gemeinsamer Markt und Konkurrenzvertiefung durch die Freihandelsabkommen TTIP, CETA, TiSA bringen. So kommt hier, wenn es darum geht, die Zustimmung, zumindest aber das Stillhalten der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erreichen, der Trick mit der Perspektive zur Anwendung: Wenn ein Freihandels- und Investitionsabkommen etabliert werden soll, sollen sich alle Betroffenen möglichst als KonsumentInnen betrachten, die von den vermeintlich fallenden Preisen aufgrund verschärfter Konkurrenz profitieren könnten. Wenn es dann erst einmal etabliert ist, stellt es ein weiteres Element der neoliberalen Globalisierung dar, und dann darf die Mehrheit der Bevölkerung wieder in die Rolle der abhängig Beschäftigten überwechseln, wenn es heißt: “Wir brauchen Lohnzurückhaltung, da wir im internationalen Wettbewerb stehen”.

Das ist ein durchschaubarer Trick, und einmal mehr geht es darum, sich ihm und den geplanten Freihandels- und Investitionsabkommen entgegenzustellen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Betroffene aus der Zivilgesellschaft, vereinigt Euch!

 

  1. die maßgeblich eine Krise der auseinanderlaufenden Wettbewerbsfähigkeiten von Ländern mit gemeinsamen Binnenmarkt bei fehlendem Wechselkursventil ist [ [19]]
  2. Übers. Maskenfall, Original: “Few American managers have ever accepted the right of unions to exist, even though that’s guaranteed by the 1935 Wagner Act. Over the past dozen years, in fact, U.S. industry has conducted one of the most successful antiunion wars ever, illegally firing thousands of workers for exercising their rights to organize. The chilling effect: Elections to form a union are running at half the 7,000-a-year pace of the 1970s. And major strikes–involving 1,000 or more workers–have fallen from 200-plus a year to 35 in 1993. To ease up now, many executives feel, would be to snatch defeat from the jaws of victory.” [ [20]]
  3. siehe John Logan, The Union Avoidance Industry in the United States [21], British Journal of Industrial Relations, 2006 [ [22]]
  4. siehe “Arbeitsrechtsreformen in Krisenzeiten – eine Bestandsaufnahme in Europa” [23] [ [24]]
  5. Zur Entwicklung der Tarifbindung in Spanien und Portugal im Zuge der Eurokrisenmaßnahmen siehe z.B. hier [25] [ [26]]
  6. siehe dazu auch hier [27] [ [28]]