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Wie würde es einem „Daniel Blake“ in Deutschland ergehen? – Prof. Klaus-Dieter Kolenda zur sozialen Entrechtung durch die “Agenda-Reformen”

Unter o.g. Titel hat der Rehabilitationsmediziner Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Kolenda einen Artikel verfasst, den wir im Folgenden wegen der Aktualität des Themas in Hinblick auf die kommende Bundestagswahl, aber auch in Bezug auf das Nachbarland Frankreich, dessen Bevölkerung nun unter dem Jubel der deutschen Elite verwandten “Reformen” unterworfen werden soll, ins Netz stellen wollen.

Der Beitrag basiert auf einem Vortrag, dessen Folien hier abgerufen werden können.

Wie würde es einem “Daniel Blake” in Deutschland ergehen? – Eine sozialpolitische Beleuchtung der neoliberalen “Agenda-Reformen”

Klaus-Dieter Kolenda1

Ich, Daniel Blake“ heißt der Film von Ken Loach, der 2016 in Cannes mit der Goldenen Palme ausgezeichnet wurde. Der wesentliche Inhalt ist kurz erzählt. Daniel Blake ist ein Durchschnittsengländer, ein Facharbeiter und gelernter Schreiner, der durch einen Herzinfarkt seine Arbeit verliert und deshalb Sozialhilfe beantragt. Aber die Staatsbürokratie auf dem Sozialamt stellt sich quer und verwehrt ihm die finanzielle Unterstützung. Schnell gerät er in einen Teufelskreis von Zuständigkeiten, Bestimmungen und Antragsformularen. Bei einem seiner häufigen vergeblichen Besuche im Jobcenter verstirbt er plötzlich in der Toilette, wahrscheinlich an einem durch den erlebten Stress ausgelösten Herzversagen.

Bei einer Diskussion im Anschluss an diesen erschütternden Film im Kreise von IPPNW-Kolleginnen und Kollegen in Kiel ergab sich die Frage, wie es einem „Daniel Blake“ in Deutschland wohl ergehen würde. Da unsere spontanen Antworten nur sehr lückenhaft und unbefriedigend ausfielen, habe ich mich mit dieser Frage intensiver beschäftigt und versucht, die sozialpolitischen Bestimmungen zusammenzustellen, die im Falle eines „Daniel Blake“ bei uns zur Anwendung kommen würden. Dabei zeigt sich in erschreckendem Maße, wie unser „Sozialstaat“ durch die neoliberalen „Agenda-Reformen“ der letzten 20 Jahre, vor allem durch die neuen Rentengesetze aus dem Jahre 2001 und die Agenda 2010, die 2003 von der Regierung Schröder/Fischer in Gang gesetzt wurde, abgebaut worden ist.

Vorbemerkung

Zunächst ist zu klären: In was für einer Gesellschaft leben wir? Meine Ausführungen gehen von der Einschätzung aus, dass der „sozialstaatliche“ Kapitalismus der ersten Jahrzehnte nach 1945 (Ludwig Erhard: „Wohlstand für alle“) insbesondere in den letzten 20 Jahren tiefgreifend zu einem „neoliberalen“ Kapitalismus umgebaut wurde.

Das Ziel des Neoliberalismus ist die Durchsetzung marktwirtschaftlicher Ordnungsmechanismen ohne Rücksicht auf die betroffenen Menschen durch eine Trias, bestehend aus Deregulierungen (Abbau der staatlichen Einflüsse Schutzmechanismen auf den Märkten), Privatisierungen (von öffentlichem Eigentum) und Sozialabbau (besonders bei den abhängig Beschäftigten). Das Resultat dieser heute schon weit fortgeschrittenen gesellschaftlichen Entwicklung ist überall zu besichtigen: Eine weitere Begünstigung der Reichen mit einer Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums von unten nach oben, d.h. „Kein Wohlstand für alle“ (Ulrich Schneider).

Seit 2000 hat sich eine zunehmende Vermögensungleichheit in Deutschland entwickelt. So besitzt das obere 1% der Bevölkerung ca. 33 % des Vermögens, die oberen 10 % ca. 64 % bzw. 75 % (bei Nichtberücksichtigung der privat genutzten Immobilien) aller Vermögenswerte, während auf die untere Hälfte der Bevölkerung nur ca. 1,4 % des Vermögens entfällt und die unteren 40 % gar kein Vermögen besitzen, bzw. nur Schulden anzuführen haben. In Deutschland gibt es mindestens 800.000 HNWIler (High Net Worth Individuals), so nennt man heute die Vermögensmillionäre, bei denen auch die privat genutzten Immobilien nicht mit angerechnet werden. Gegen dieses obere 1% hat bekanntlich die Occupy-Bewegung mobilisiert.

Auch die Einkommensungleichheit hat in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Die Folgen sind eine Erosion der (Einkommens-)Mittelschicht (70-150 % des medianen Durchschnittseinkommens in einem Drei-Schichtenmodell) und eine Stagnation bzw. Senkung der Realeinkommen bei der Mehrheit, vor allem bei den unteren 10-20% der Einkommenspyramide. Weiterhin ist es zu einer drastischen Zunahme der Einkommensarmut (< 60 % des medianen Durchschnittseinkommens) von 11 % (2000) auf 15,4 % (2016) gekommen. Davon sind ca. 16 Mio. Menschen bzw. 20 % unserer Bevölkerung betroffen.

Lohnfortzahlung und Krankengeld

Ein „Daniel Blake“ (im Weiteren abgekürzt: D.B.) wäre als Facharbeiter auch in Deutschland wohl ein Angehöriger der Mittelschicht. Im Krankheitsfall steht ihm Lohnfortzahlung bis zu 6 Wochen nach Beginn der Krankschreibung mit einem Bruttolohnanspruch von 100 % zu. Erinnert sei daran, dass für dieses Ziel die Gewerkschaften 1956 einen 116 Tage dauernden erbitterten und letztlich erfolgreichen Streik durchgeführt haben! Wahrscheinlich ist das der entscheidende Grund, warum diese Bestimmungen bis heute erhalten geblieben sind.

Nach Auslaufen der Lohnfortzahlung steht ihm als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung bei weiterer Krankschreibung bis zu 1,5 Jahre Krankengeld zu, allerdings nur in Höhe von höchstens 90 % des letzten monatlichen Nettoverdienstes. In der Zeit vor den „Agenda-Reformen“ betrug das Krankengeld noch 100 % des letzten Nettoverdienstes und ist somit um 10 % gekürzt worden.

Arbeitslosengeld I

Nach der Zeit der Krankschreibung und bei weiterer Arbeitslosigkeit kann D.B. Arbeitslosengeld beantragen. Es steht ihm zunächst das Arbeitslosengeld I zu. Dieses beträgt 60 % (für Alleinstehende) bzw. 67 % (mit Kindern) des letzten monatlichen Nettoverdienstes. Bei längerer Arbeitslosigkeit wird er feststellen müssen, dass die Bezugsdauer dieser Leistung deutlich gekürzt wurde. Unter 50-Jährigen wird sie heute nur noch für maximal 12 Monate (früher 24 Monate) gewährt. Bei über 50-Jährigen steigt die Bezugsdauer bis auf maximal 24 Monate bei einem Alter von 58 Jahren an (früher 32 Monate).

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

Weiterhin wird er feststellen, dass die ihm früher im Anschluss an das Arbeitslosengeld zustehende Arbeitslosenhilfe ganz gestrichen worden ist. Diese betrug 53% (für Alleinstehende) und 57 % (mit Kindern) des letzten Nettogehalts, war zeitlich unbegrenzt, unterlag nicht der verschärften Sanktionspraxis, wie sie heute dem Arbeitslosengeld II zugrunde liegt und wurde dabei ebenso wie dieses aus Steuermitteln finanziert.

An Stelle der Arbeitslosenhilfe ist das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld (für nicht erwerbsfähige Angehörige unter 15 Jahren) getreten, auch Hartz IV genannt. Dieses erhalten Arbeitslose nach dem Arbeitslosengeld I, wenn sie erwerbsfähig und hilfsbedürftig sind. Es ist eine Leistung zur Grundsicherung für Arbeitslose.

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld entsprechen dem Niveau der Sozialhilfe, sie orientieren sich nicht wie die damalige Arbeitslosenhilfe noch zu einem gewissen Grad am bisherigen Lebensstandard. Sie setzen sich aus 3 Bausteinen zusammen: Regelleistungen (2017: 409 €), Kosten für Miete und Heizung (bis zu einem festgelegten Maximum) sowie einen Mehrbedarf bei besonderen Situationen auf Antrag (der gegenüber der damaligen Sozialhilfe deutlich eingeschränkt wurde). Dazu gehören, dass eigene Einkommen und Vermögen (bis zu einem geringen Freibetrag) angerechnet werden und bei den geforderten regelmäßigen Vorstellungen in den Jobcentern Druck auf Arbeitslose zur Annahme jeder Arbeit ausgeübt werden kann, wobei Zuwiderhandlungen mit Sanktionen bis hin zum vollständigen Entzug des Arbeitslosengeld II (inklusive Miete und Heizung) bestraft werden müssen (es besteht ein gesetzlicher Automatismus, der keine Berücksichtigung der Umstände erlaubt). 2016 waren 641.000 Hartz IV-Bezieherinnen und -Bezieher von 940.000 Sanktionen betroffen, 1/3 davon hatte Kinder. Derzeit gibt es ca. 4,3 Mio. erwerbsfähige Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger, mit Kindern sind ca. 6,4 Mio. Menschen davon betroffen. Ein Drittel davon leidet unter psychischen Problemen wie Depressionen und Angststörungen. In vielen Städten lebt mittlerweile jedes fünfte Kind, in einigen sogar jedes dritte, von Hartz IV-Leistungen.

Erwerbsminderungsrenten

Nach längerer Krankschreibung wird der Hausarzt D.B. empfehlen, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Da in der Deutschen Rentenversicherung der Grundsatz „Reha vor Rente“ gilt, erfolgt spätestens jetzt die Einweisung in eine Rehabilitations-Klinik, in der regelmäßig auch eine sozialmedizinische Beurteilung seiner beruflichen Leistungsfähigkeit durchgeführt wird.

Bis Ende 2000 gab es für erwerbsgeminderte Angehörige der Gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und eine Rente wegen Berufsunfähigkeit. Eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2/3 der Vollrente stand denen zu, die ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben konnten, wenn eine Verweisung auf eine andere zumutbare Tätigkeit nicht mehr in Betracht kam.

Mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus dem Jahre 2001 wurden die gesetzlichen Vorschriften grundlegend geändert. Die Begriffe Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit wurden gestrichen. Weggefallen ist auch der bisherige Berufsschutz. An dessen Stelle sind eine Rente wegen teilweiser oder vollständiger Erwerbsminderung und eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit getreten.

Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Antragsteller auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch leichte Arbeiten von 3 bis unter 6 Stunden täglich verrichten kann. Da gemäß eines Urteils des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 1976 der Teilzeit-Arbeitsmarkt als verschlossen angesehen wird, erhalten so beurteilte Antragsteller derzeit in Schleswig-Holstein nicht nur eine halbe, sondern die volle Erwerbsminderungsrente. Das gilt jedoch z.B. für Bayern und andere Bundesländer nicht, da dort der Teilzeit-Arbeitsmarkt als nicht verschlossen angesehen wird.

Eine vollständige Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Antragssteller auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch leichte Arbeiten weniger als 3 Stunden täglich verrichten kann.

So gibt es also seit 2001 volle Erwerbsminderungsrenten bei verschlossenem bzw. nicht verschlossenem Teilzeit-Arbeitsmarkt.

Ein Sonderfall ist die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Diese gilt nur noch für die vor dem 2.1.1961 Geborenen, d.h. für diejenigen, die heute mindestens 56 Jahre alt sind. Diese genießen weiterhin auf der Grundlage ihrer beruflichen Qualifikation Berufsschutz. Aber auch für diesen Personenkreis ist die alte Berufsunfähigkeitsrente (2/3 der Vollrente) entfallen. Wer gemäß dieser Sonderregelung als berufsunfähig beurteilt wird, erhält nur die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit in Höhe einer halben Vollrente.

Für die nach dem 02.01.1961 Geborenen, d. h. für diejenigen, die heute jünger als 56 Jahre alt sind, ist der Berufschutz vollständig entfallen. In 11 Jahren, d.h. im Jahre 2028, wird das für alle abhängig Beschäftigten gelten, weil dann auch die vor 1961 Geborenen 67 Jahre alt und älter sind.

Die seit 2001 gültigen gesetzlichen Bestimmungen stellen also einerseits höhere Anforderungen an die erforderliche Minderung des beruflichen Leistungsvermögens für die Gewährung von Erwerbsminderungsrenten. Andererseits erhielt vor 2001 jeder Versicherte eine Berufsunfähigkeitsrente, sofern ein Berufsschutz vorlag. Diese Bedingung war bereits erfüllt, wenn der Versicherte nicht mehr imstande war, die erlernte Berufstätigkeit oder eine zumutbare Verweisungstätigkeit auszuüben. Seit 2001 kann dagegen ein Antragsteller auf jede Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes verwiesen werden, wobei ein sozialer Abstieg in Kauf genommen werden muss.

Außerdem wird bei einer positiven Entscheidung im Normalfall nur eine Zeitrente gewährt, die bis zu drei Jahre befristet sein kann. Renten wegen verschlossenem Teilzeit-Arbeitsmarkt sind immer Zeitrenten.

Bei Erwerbsminderungsrenten vor dem 63. Lebensjahr werden Abschläge bis 10,8 % abgezogen, obwohl dadurch keine steuernde Wirkung zu erzielen ist, denn die Betroffenen können sich ja weder ihre Erkrankung noch den Zeitpunkt aussuchen, an dem sie beginnt.

Die durchschnittliche volle Erwerbsminderungsrente liegt heute bei monatlich 740 € netto. Ein Teil der krankheitsbedingten Frührentner erhält nur eine halbe Erwerbsminderungsrente. Ca. 20%, also ein erheblicher Teil der Rentenneuzugänge, sind derzeit Erwerbsminderungsrenten.

Die „Rentenreform“ von 2001 mit der Einführung der Erwerbsminderungsrenten anstelle der früheren Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsrenten hat somit zu einem deutlichen Abbau von sozialen Rechten für mehr als 70 % der abhängig Beschäftigten geführt.2 Die Abschaffung der bisherigen Berufsunfähigkeitsrente war deshalb eine groß angelegte Enteignung im Bereich der Daseinsvorsorge und der bis dahin gültigen sozialen Rechte für die große Mehrheit der abhängig Beschäftigten, sie ist aber bis heute in der Öffentlichkeit kaum zur Kenntnis genommen worden!

Der Versicherungswissenschaftler Prof. Schwintowski hat vor einiger Zeit bei Report Mainz und in einem Interview auf den NachDenkSeiten die Meinung vertreten, dass die Streichung der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ein Verfassungsbruch gewesen ist, weshalb er eine Verfassungsbeschwerde vorschlägt.

Diese Enteignung konnte nur deshalb ohne größere Widerstände von Seiten der Betroffenen durchgesetzt werden, weil die Gesetze unter Leitung eines sozialdemokratischen Ministers (Walter Riester) erarbeitet und von der damaligen rot-grünen Koalition beschlossen wurden. Sie finden bis heute uneingeschränkt Beifall bei den übrigen neoliberalen Parteien wie CDU/CSU und FDP.

Schlussfolgerungen bis hierhin

Aus den bisherigen Betrachtungen lassen sich für die Situation eines D.B. in Deutschland folgende Schlussfolgerungen ziehen:

  • Wenn er eine Erwerbsminderungsrente beantragt, in der Rehabilitationsklinik trotz vieler Einschränkungen ein noch vollschichtiges Leistungsvermögen für leichte Arbeiten festgestellt wird, er aber in seinem erlernten Beruf nicht mehr eingesetzt werden kann, und wenn er mindestens 56 Jahre alt ist, dann steht er derzeit noch unter Berufsschutz und hat somit einen Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit in Höhe einer halben Vollrente. Da der Zahlbetrag wahrscheinlich unter 800 € liegen wird, kann er zusammen mit dem positiven Rentenbescheid zugleich einen Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt (s. u.) stellen.

  • Wenn er bei Antragstellung jünger als 56 Jahre alt ist, hat er bei dem genannten beruflichen Leistungsvermögen keinen Berufsschutz mehr, ist auf das Arbeitslosengeld I bzw. II angewiesen und muss jede Arbeit, die ihm vom Jobcenter angeboten wird, annehmen, auch wenn ein tiefgreifender beruflicher Abstieg damit verbunden ist.

  • Vor 2001 hätte D.B. unabhängig vom Lebensalter Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2/3 seiner Vollente gehabt, wenn er seinen erlernten Beruf aus Krankheitsgründen nicht mehr ausüben kann und eine Verweisung auf eine andere zumutbare Tätigkeit nicht mehr in Betracht gekommen wäre.

  • Eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente kann D.B. seit 2001 nur dann beanspruchen, wenn seine berufliche Leistungsfähigkeit aus Krankheitsgründen soweit abgesunken ist, dass auch leichte Arbeiten nur noch weniger als 6 Std. täglich zugemutet werden können. Unter leichter Arbeit versteht man z. B. eine vorwiegend sitzende Tätigkeit als Verpacker. In allen anderen Fällen wird er auf Hartz IV verwiesen.

Altersrenten

Mit Erreichen der Altersgrenze kann D.B. die Regelaltersrente beantragen. Diese ist an zwei Voraussetzungen gebunden, an die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren (Mindestversicherungszeit) und an die Vollendung des 65. Geburtstags plus x Monate (durch die schrittweise Anhebung der Altersgrenze ab 2012 auf 67 Jahre ab Jahrgang 1947 um jeweils 1 Monat pro Jahr).

Ein früherer Rentenbeginn mit 63 Jahren ohne Abschläge bzw. mit 60 Jahren (unter bestimmten Umständen mit Abschlägen bis 10,8 %) ist nur noch für Schwerbehinderte (Altersrente für Schwerbehinderte) möglich und setzt eine entsprechende Anerkennung nach dem Schwerbehindertengesetz voraus. Die frühere Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit ab dem 60. Lebensjahr ist inzwischen ausgelaufen.

Zur Abschätzung der Rentenhöhe in Abhängigkeit von den eingezahlten Beiträgen verweise ich auf ein entsprechendes Rechenbeispiel meines Vortrags (siehe Folien).

2015 betrug in Deutschland die durchschnittliche monatliche Altersrente 842 € netto (679 € bei Frauen und 1006 € bei Männern- nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, vor Steuern). Die Höhe der sog. Standardrente (Eckrente) bei 45 Versicherungsjahren betrug 1.187,55 € netto.

Durch die erfolgte Absenkung des Rentenniveaus (1985 noch 57,5 %) auf mittlerweile 48 % (2016) hat D.B. eine deutlich niedrigere Altersrente als früher zu erwarten. Durch die Einführung des Riester-” und “Nachhaltigkeitsfaktors” (sog. Dämpfungsfaktoren) sind in den vergangenen Jahren schon deutliche Rentenkürzungen erfolgt, die noch zunehmen werden, wenn das Rentenniveau, wie geplant, bis 2030 auf bis zu 43 % des letzten Nettoverdienstes weiter abgesenkt wird.

Die Rentenkürzungen sollen angeblich durch eine private kapitalgedeckte Zusatzrente, die sogenannte „Riester-Rente“, ausgeglichen werden, was aber trotz der staatlichen Zuschüsse nicht funktionieren kann. Nur ein Teil der Rentenversicherten hat einen Riester-Vertrag abgeschlossen, wobei vor allem diejenigen, die sehr wenig verdienen und eine besonders niedrige Rente zu erwarten haben, gar nicht „riestern“ können.

In kaum einem europäischen Land ist das Rentenniveau relativ betrachtet so niedrig wie in Deutschland. So erhielt 2013 beispielsweise in Österreich ein Neurentner eine Durchschnittsrente (brutto) von 1580 € (in Deutschland von 1050 €), dies jedoch in 14 monatlichen Auszahlungen, d. h. der österreichische Renter oder die österreichische Rentnerin erhielt ca. 75 % mehr als sein oder ihr deutsches Pendant. Anders ausgedrückt liegt das Rentenniveau in Österreich bei ca. 90 % des Nettoverdienstes. Die Mindestrente betrug in Österreich zugleich 12.000 € pro Jahr.

Der Vergleich zwischen den Altersversorgungssystemen in Deutschland und Österreich führt zu eindeutigen Ergebnissen: Das Rentenniveau in Österreich ist deutlich höher (um 70 bis 100 %), das Rentensystem ist deutlich gerechter (ein System für alle, da auch Beamte, Selbständige und Politikerinnen und Politiker einzahlen), deutlich armutsfester (Mindestrente) und die Renten sind deutlich zukunftssicherer (reine Umlage-Rente).

Grundsicherung im Alter

Falls die Altersrente von D.B. so niedrig ausfällt, dass sie den Grundsicherungsbetrag (2016: 785 €) unterschreitet, kann er Grundsicherung im Alter beantragen, welche von der Höhe her auf dem Niveau der Sozialhilfe liegt.

In Deutschland gibt es ca. 1 Mio. Alte und Erwerbsgeminderte, die auf das Sozialamt angewiesen sind. Dass derzeit nur 3 % der Rentnerinnen und Rentner Grundsicherung im Alter (hohe Dunkelziffer!) beziehen, lässt keine Rückschlüsse auf zukünftige Entwicklungen zu. Jeder Zweite verdient heute so wenig (< 2350 € monatlich), dass er oder sie im Alter mit einer Rente unterhalb der Grundsicherung rechnen muss! Das war die Weihnachtsbotschaft der „Tagesschau“ vom 24.12.2016. Hat es darauf Proteste in der Öffentlichkeit gegeben?

Wenn 2030 mehr als die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Rente unter dem Grundsicherungsniveau zu erwarten haben sollte, wäre dies ein unhaltbarer Sachverhalt, der zeigt, wie dringend der Handlungsbedarf ist, um armutsfeste Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu ermöglichen. Was in Österreich erreicht worden ist, sollte doch auch in Deutschland möglich sein?

Zusammenfassung und Alternativen

Es wurden einige konkrete sozialpolitische Auswirkungen der „Agenda-Reformen“ vorgestellt. Dazu gehören die Kürzung des Krankengeldes um 10%, der erschwerte Zugang zu Erwerbsminderungsrenten und die Kürzung und Abschaffung der früheren Berufsunfähigkeitsrente ab Jahrgang 1961, die Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I, die Einführung des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes (Hartz IV) auf verringertem Sozialhilfeniveau bei deutlich verschärftem Sanktionsdruck auf Arbeitslose in Jobcentern, die deutliche Senkung des Niveaus der Altersrenten mit weiterer Zunahme der Altersarmut und die Abschaffung der vorzeitigen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit.

Ziel dieses sozialpolitischen Kahlschlags war, wie Gerhard Schröder 2003 in Davos mit Stolz verkündet hat, der Aufbau des “besten Niedirglohnsektors, den es in Europa gibt”, mit der Ausweitung von Minijobs, Einführung von Midijobs, der Deregulierung und Ausweitung befristeter Arbeitsverhältnisse, sowie der umfassenden Deregulierung der Leiharbeit.

Bei den „Agenda-Reformen“ handelt es sich um den größten Sozialabbau seit 1945. Dieser hat die Reichen in Deutschland noch reicher und zugleich diejenigen in der unteren Hälfte der Einkommenspyramide noch ärmer gemacht und führt bei weiten Teilen der Mittelschicht zu Abstiegsängsten.

Auch ein „Daniel Blake“ in Deutschland gehört zu den davon Betroffenen. Deshalb wird es auch ihm in Deutschland wahrscheinlich heute schlechter gehen als noch vor 20 Jahren. Auch könnte er leicht in eine vergleichbare menschenunwürdige Lebenssituation hineingelangen, wie das in dem Film „Ich, Daniel Blake“ eindrucksvoll gezeigt wird.

Umsteuern für ein sozialeres Land

Gibt es Alternativen? Natürlich, denn die genannten sozialpolitischen „Reformen“ sind nicht Ausdruck von Naturgesetzen, obwohl sie von der herrschenden Politik und den Mainstream-Medien immer als alternativlos dargestellt werden. Sie sind vielmehr Ausdruck einer interessengeleiteten Politik der Herrschenden, die selbstverständlich verändert werden kann.

Auf einer fortschrittlichen Agenda müsste zunächst die Wiederherstellung der oben angegebenen früheren sozialstaatlichen Schutzmaßnahmen stehen. Es ist klar, dass eine Politik für „Mehr Gerechtigkeit“ nicht bei der Forderung nach einer Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I stehen bleiben darf, sondern sie müsste in ihrer Agenda auch die Aufstockung des Krankengelds, einen leichteren Zugang zur Erwerbsminderungsrente und die Wiedereinführung der Berufsunfähigkeitsrente, wie sie vor 2001 bestanden hat, umfassen. Außerdem braucht es für ein sozial gerechtes Land eine Reregulierung zur Eindämmung des Niedriglohnsektors und prekrärer Beschäftigung, eine deutliche Erhöhung des Arbeitslosengelds II bei Abschaffung der Auflagen und Sanktionen, eine deutliche Aufstockung des Niveaus der Altersrenten, die Einführung einer auskömmlichen Mindestrente, die Abschaffung der privaten Riesterrente und eine deutliche Erhöhung der Grundsicherung im Alter, um nur die wichtigsten Punkte zu nennen, die nicht oft genug wiederholt werden können.

Um unser soziales Sicherungssystems auch zukunftssicher zu machen, wäre überdies seine Weiterentwicklung in Betracht zu ziehen, z.B. durch die Einführung einer einheitlichen solidarischen Bürgerversicherung bzw. Erwerbstätigenversicherung, die die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung umfasst und in die alle Erwerbstätigen ihre Beiträge auf alle Einkommensarten einzahlen. Dafür gibt es von Fachleuten ausgearbeitete gute Konzepte und heute schon die Zustimmung einer Mehrheit in unserer Gesellschaft.

Demokratieablehnung von oben

Aber die in unserem Land Herrschenden sind da nachwievor ganz anderer Meinung: Es gibt angeblich keine Alternativen zur neoliberalen Politik. Und: Sie haben die Meinungsführerschaft in den Mainstream-Medien (Privatfernsehen, ARD, ZDF, Printmedien), den Lokalzeitungen und dementsprechend an vielen Stammtischen.

Alternativen im Sinne einer gerechten und solidarischen Gesellschaft werden deshalb meines Erachtens nur zu erreichen sein, wenn es gelingt, eine starke Gegenöffentlichkeit aufzubauen. Meine Hoffnung ist, dass dabei die Möglichkeiten des Internets eine wichtige Rolle übernehmen werden.

Hinweisen möchte ich deshalb besonders auf die Nachdenkseiten, eine täglich erscheinende kritische Website, in der man sich über gesellschafts- und sozialpolitische Themen sachkundig informieren kann. Dort findet man auch fast täglich eine kritische Auseinandersetzung mit den Befürwortern des Sozialabbaus, die dessen Notwendigkeit vor allem mit der demographischen Entwicklung, internationalem Wettbewerb etc. begründen, wobei gegenteilige Faktoren aufgrund der zunehmenden Produktivität der Arbeit allzu gern unter den Tisch gekehrt werden.

Angesichts der geschilderten negativen sozialpolitischen Entwicklungen der letzten 20 Jahre stellt sich die in den Vorbemerkungen gestellte Frage nach dem Charakter unserer Gesellschaft, in der wir leben, noch einmal konkret. Wenn Demokratie „Volksherrschaft“ bedeutet, wie ist es dann möglich, dass die Interessen einer Mehrheit der Bevölkerung so wenig Berücksichtigung finden? Wie substanziell ist der Begriff Demokratie noch, wenn sich vornehmlich die Interessen der oberen Einkommensschichten durchsetzen? Welche Auswirkungen hat diese Entwicklung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt bei uns?

Neue und für mich erhellende Antworten auf diese Fragen finden sich in den Ausführungen des Kieler Psychologen und Kognitionsforschers Rainer Mausfeld, der sich in seinen Vorträgen grundlegend mit Demokratie und Meinungsmanagement auseinandersetzt (z.B. hier).

Abschließend möchte ich jedoch aus der Studie “Systematische verzerrte Entscheidungen? Die Responsivität der deutschen Politik von 1998 bis 2015” von Elsässer, Hense und Schäfer zitieren, die die Bundesregierung selbst in Auftrag gegeben hatte, deren Ergebnisse jedoch so brisant waren, dass sie im späteren Armuts- und Reichtumsbericht zensiert wurden:

Was Bürger_innen mit geringem Einkommen in besonders großer Zahl wollen, hatte in den Jahren von 1998 bis 2013 eine besonders niedrige Wahrscheinlichkeit, umgesetzt zu werden. In Deutschland beteiligen sich Bürger_innen mit unterschiedlichem Einkommen nicht nur in sehr unterschiedlichem Maß an der Politik, sondern es besteht auch eine klare Schieflage in den politischen Entscheidungen zulasten der Armen. Damit droht ein sich verstärkender Teufelskreis aus ungleicher Beteiligung und ungleicher Responsivität, bei dem sozial benachteiligte Gruppen merken, dass ihre Anliegen kein Gehör finden und sich deshalb von der Politik abwenden – die sich in der Folge noch stärker an den Interessen der Bessergestellten orientiert. Das für die USA nachgewiesene Muster von systematisch verzerrten Entscheidungen trifft auch auf Deutschland zu. […]“

 

  1. Klaus-Dieter Kolenda, Prof. Dr. med., Facharzt für Innere Medizin, Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin, bis 2006 Chefarzt einer Rehabilitätsklinik und seit über 40 Jahren als medizinischer Gutachter bei den Sozialgerichten in Schleswig-Holstein tätig. Er hat zahlreiche wissenschaftliche Artikel in medizinischen Fachzeitschriften und eine Reihe von Fach- und Sachbüchern über Prävention und Rehabilitation von chronischen Krankheiten verfasst. Zuletzt sind von ihm auch sozialmedizinische und gesundheitspolitische Beiträge auf „Maskenfall“ erschienen (siehe z.B. hier). []
  2. So ist in Deutschland davon auszugehen, dass ca. 60 % der Versicherten einen Berufsabschluss und 11,5 % einen Fachhochschul- bzw. Universitätsabschluss besitzen, nur ca. 10 % sind ohne abgeschlossene Ausbildung. []

Jascha Jaworski

12 Kommentare

  1. Warum muss die notwendige Gegenöffentlichkeit immer und ausschließlich über das Internet geschaffen werden?
    In Deutschland gibt es viele kleine Zeitungen, die Artikel (wie den obigen, ggf gekürzt und für unbedarfte leichter Lesbar) benötigen!
    Ich denke dabei an die ganzen Obdachlosen-Zeitungen, welche oft monatelang verkauft und gelesen werden. Gerade Artikel, welche die langfristigen Veränderungen in unserem Sozialsystem erklären und anprangern sind nicht lange aktuell und können sehr erhellend für die genannte Leserschaft sein.
    Warum nicht diese Redaktionen anschreiben?

    • Gegenöffentlichkeit muss nicht “immer und ausschließlich” über das Internet geschaffen werden. Aber ich – und Du auch? – bin genau dort (bei mir über die NachDenkSeiten) auf diesen Artikel aufmerksam geworden. Und ohne gezielte Nutzung des Internets hätten weder Bernie Sanders noch Jeremy Corbyn ihre Positionen so erfolgreich bekannt machen können. Vor dieser Aufgabe steht nun in Deutschland die LINKE.

  2. Ein wahnsinnig guter Artikel und das von einem Mediziner! Alle Achtung und die Hoffnung bleibt, alleine uns fehlt die Zeit um die notwendigen Reformen zur Wiederherstellung des Gemeinwohls zu machen. Gemeinwohl in Bürgerhand (GiB) ist der Weg.

  3. Daniel Blaue hätte hier eine andere Hürde, die ihn zur Verzweifelung getrieben hätte und während der Antragstellung umgebracht hätte. Unsere Bürokratie und ihre unübersehbaren Dogmen des Formularwesens.

    Wer einmal einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt hat, weiß wovon ich rede. Wenn dieser abgelehnt wird, gibt es Regelmeldungen an alle relevanten Ämter. Braucht man dagegen Unterlagen von denen, ist die direkte Kommunikation oder Informationsaustausch versperrt und man muss sich selbst darum kümmern.
    Oder der Segen der ausgelagerten Telefondienste; keinerlei Kompetenzen, keine Beratungsmöglichkeit, aber Sanktionsmittel.

  4. Danke für, und das schreibt einer, der sich selbst, dank Geschäftsaufgabe durch seine Mutter, wo er tätig war, im Familienunternehmen, als deutscher Daniel Blake sieht. Was ich seit letztem März in der ALG1-Hölle erlebt habe, das führt mich jetzt im Juli direkt in Harzt IV – erst wird mir meine Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellter wegqualifiziert, dann werde ich in Leiharbeit abgeschoben, und bin nun – dank der Verweigerung einer eigentlich notwendigen Ausbildung in einen anderen Beruf, direkt vor Hartz IV.
    Mein Fall ist, dass man mir jegliche Alternative verwehrt – Ein Kardinalausweg aus meiner Misere wäre z.B. eine Ausbildung/Umschulung in einen neuen Beruf, aber der wird mir vom Arbeitsamt, und der DRV, total verweigert. Demnächst werde ich wohl als Zusteller, oder wieder in Leiharbeit tätig sein, und ich versteh die Verbitterung vieler, die entweder gar nicht wählen gehen, oder gleich die AfD wählen….nur allzu gut….
    Gruß
    Bernie

    • Lieber Bernie,
      danke für den kleinen Erfahrungsbericht, der verdeutlicht, wie sich politisches Handeln auf das persönliche Schicksal auswirkt.

  5. In Deutschland wurde der Film “Die Entbehrlichen” (2009) produziert. Der Film DIE ENTBEHRLICHEN erzählt nach einer wahren Begebenheit die tragische Geschichte des zwölfjährigen Jakob Weiss, der in einer Arbeiterfamilie der Unterschicht aufwächst. Ich habe bei den verschiedenen Sendern der ÖRS angefragt, wann diese denn mal den Spielfilm ausstrahlen wollen. Die Antwort war, dass kein Interesse besteht und ein Sender (MDR) meinte sogar, er sei zu klischeehaft.

  6. Ich bin selber schwer erkrankt, und zwar mit Anfang 30.
    Ich kann sagen, was mit einem Daniel Blake in Deutschland passiert wäre: Er hätte ebenso einen Herzschlag bekommen. Aber – Achtung: Zynismus – dieser Fall ist eine echte “Win-Win-Situation”: D.B. muss nicht mehrere Jahre für eine Hungerrente kämpfen, sich als Simulant behandeln und durch das Jobcenter gängeln lassen, sondern hat seinen Frieden. Existenzängste hat er auch keine mehr. Für “den Staat” ist es auch ein Gewinn, so ein Kranker ist einfach nur eine Belastung. Da es ja um’s nackte Überleben in Deutschland geht (Hungersnöte, Dürren, Naturkatastrophen etc.), sollte sich ein Kranker bitte doch selber entfernen.

    Als Kranker (wohl auch als Alter und “aussortierter” Arbeitsloser) wird einem ÜBERALL klar gemacht, dass man Müll ist. Müll unterstützt man nicht, den wirft man weg. Neu ist das schließlich nicht – Kranke wurden den Stadtmauern verwiesen und ihrem Schicksal überlassen, in den 1920er bis 1940er (und teilweise bis in die 70er hinein) wurden “Behinderte”, “psychisch Kranke” usw. “aussortiert” (Vergasung, Sterilisation, Medikamentenüberdosis, verhungern lassen, wegsperren…); man bediente sich der Arbeitstherapie, um die Spreu vom Weizen zu trennen.

    Es sollte jedem klar sein: Für die Kapitaleigner, Regierungen, Reiche, aber auch für den Großteil der Gesellschaft zählt nicht der Mensch, sondern nur seine Leistungsfähigkeit. Wenn er nicht mehr leisten kann, ist er zu nichts zu gebrauchen.

    “Alle Menschen zerfallen, wie zu allen Zeiten so auch jetzt noch, in Sklaven und Freie; denn wer von seinem Tage nicht zwei Drittel für sich hat, ist ein Sklave, er sei übrigens wer er wolle: Staatsmann, Kaufmann, Beamter, Gelehrter.” (Nietzsche)

    Danke für diesen Artikel!

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