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No 316

“Der Ausschuss ist besorgt über Anschuldigungen bezüglich Misshandlungen durch Polizei und Strafvollzugsbeamte des Vertragsstaates. Der Ausschuss ist zudem besorgt darüber, dass die meisten Beschwerden bezüglich Misshandlungen abgelehnt werden und der Vertragsstaat noch keinen unabhängigen Beschwerdekörper eingerichtet hat, um mit Beschwerden wegen polizeilichen Fehlverhaltens umzugehen. Der Ausschuss ist des Weiteren besorgt über bestehende Disparitäten zwischen den Ländern in Hinblick auf Maßnahmen, die sicherstellen, dass Polizeibeamte identifiziert werden können (Art. 7 und 10 [des UN-Zivilpaktes, Anm. JJ]).
Der Vertragsstaat sollte sicherstellen, dass (a) alle Anschuldigungen von Fehlverhalten durch die Polizei und Strafvollzugsbeamte bewertet, umgehend, sorgfältig und unvoreingenommen untersucht werden, (b) die Verantwortlichen angemessen bestraft, und (c) die Opfer entschädigt werden […] Zusätzlich sollte der Vertragsstaat seine Länder dazu anregen, Maßnahmen zu ergreifen, die die Identifikation von Polizeibeamten erleichtern, wenn sie ihre Funktion ausüben, um sie für Fehlverhalten zur Rechenschaft zu ziehen, das Misshandlungen einschließt.”1 [1]

(UN-Menschenrechtsausschuss – Auszug aus den abschließenden Bemerkungen [2] im Rahmen des Prüfverfahrens zum völkerrechtlich verbindlichen UN-Zivilpakt [3] gegenüber Deutschland, November 2012, Übers. Maskenfall)

  1. Anmerkung JJ: Der Rechtsstaat lebt davon, dass er immer und v.a. für alle Seiten gilt. Eine (eigentliche) Selbstverständlichkeit, die jedoch dieser Tage bedauerlich schnell in Vergessenheit zu geraten scheint, wenn die Emotionen auf allen Seiten hochkochen. Für eine kleine Übersicht der Kritik der UN allgemein in Hinblick auf den Umgang mit polizeilichem Fehlverhalten in Deutschland siehe Deutsches Institut für Menschenrechte [4]. [ [5]]