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Die verdrängte Visitenkarte einer anti-progressiven Republik

Was die gesellschaftlichen Verhältnisse anbelangt, so gibt es einen Bereich, der den anti-progressiven Charakter im Deutschland des 21. Jahrhunderts wie unter einem Brennglas zum Ausdruck bringt und dafür sorgt, dass all jene, die sich als sozialfortschrittlich bezeichnen, ohne diesen Bereich jedoch deutlich an den Pranger zu stellen und laut eine Veränderung einzufordern, in den Augen und Ohren derjenigen, die es tun und die Tragweite erkannt haben, als unaufmerksam, ignorant oder gar verlogen erscheinen müssen.

Woran erkennt man eine progressive Gesellschaft? Daran, wie sie mit all ihren Menschen umgeht, v.a. aber mit denjenigen, die sich besonders auf sie verlassen müssen. Setzt die Gesellschaft dabei auf einen Umgang, der im Grundmodus unterstützend, fürsorglich, wohlwollend handelt, ein positives Menschenbild verbreitet und umfassend zur Selbstbestimmung befähigt, oder setzt sie auf Disziplin, Anordnung, Strafen, Umerziehung und Härte, um ausgehend von einem negativen Menschenbild in einer als konkurrenzdurchzogen propagierten Welt die jeweils gewünschten Verhaltensweisen zu erzwingen?

Mit den Hartz-Gesetzen und seinem Angst verbreitenden Sanktionsregime haben sich bedauerlicherweise die anti-progressiven Kräfte in dieser Gesellschaft ganz erheblich durchgesetzt und damit ein Welt- und Menschenbild verbreitet, das vormodern erscheint und nicht in eine Welt passt, die von Inklusion, Gleichberechtigung und Teilhabe sprechen will. Es kann keine authentische progressive Entwicklung hierzulande geben, solange hier die Verdrängungsleistungen nur immer größer werden, um die damit verbundenen Widersprüche zu verdecken. Der verpuffte Schulz-Effekt und die selbstverordnete Bedeutungslosigkeit der SPD sind Ausdruck besonders auch dieses Bereichs sozialer Sicherung, der prekarisiert wurde. Wer eine progressive gesellschaftliche Entwicklung wünscht, muss ihn jedoch in den Blick nehmen, da es dort um Millionen Menschen geht, die benachteiligt und in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe bedroht werden, denen ihre Selbstbestimmung ohne Not entzogen wurde. Hier verbreitet ein Sanktionsregime tagtäglich Angst und beeinträchtigt die Würde, erklärt Menschen zur Manövriermasse und zugleich zum Mahnmal für andere in der marktkonform gemachten Demokratie.

Wie LabourNet berichtet, wird das Bundesverfassungsgericht erst nach der Bundestagswahl die überfällige Antwort auf die Frage geben, inwiefern die Sanktionen im Hartz-System überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Stellungnahmen zahlreicher Fachorganisationen im Rahmen des Verfahrens kamen zu dem eindeutigen Ergebnis, dass dies natürlich nicht der Fall ist (wir hatten bereits ein wenig berichtet [1]). Zu dem Ergebnis kam auch eine Stellungnahme des DGB, doch sollte diese, wie in LabourNet dargestellt wird, offenbar aus Rücksicht vor der SPD nicht veröffentlicht werden:

“Erfolgreich hat der DGB daraufhin Tacheles e.V. gebeten, diese Veröffentlichung wieder vom Netz zu nehmen. Hintergrund dürfte eine unterschiedliche Einschätzung von DGB-Fachabteilung und DGB-Bundesvorstand sein. Während die Stellungnahme des DGB für das Bundesverfassungsgericht meint, man würde keine Legitimation für Sanktionen sehen, hatte der DGB-Bundesvorstand noch 2015 Sanktionen in der Linie von Andrea Nahles unterstützt. Zu einem Antrag der Partei Die Linke zur Abschaffung von Sanktionen erklärte der DGB im Sozialausschuss des Bundestages, man sei nicht generell gegen Sanktionen, sondern nur für eine Entschärfung der Situation von Leistungsempfängern unter 25 Jahren. Auf der Linie von Andrea Nahles eben. […]
Der ver.di-Bundeserwerbslosenausschuss hatte 2015 vom DGB-Bundesvorstand eine Erklärung zum katastrophalen Auftritt des DGB im Sozialausschuss verlangt und erhielt die Antwort, man handele im “höheren Interesse”. Ein Interesse, das die Erwerbslosen offenbar nicht einschliesst.

 

(Zuschrift vom 1.8.2017 an LabourNet von Volker Ritter, ver.di Erwerbslosenausschüsse Hannover-Leine-Weser und Nds./HB)

Auf derartige Vorgänge und Umstände muss aufmerksam gemacht werden, um deutlich zu machen, welche Interessen und Befindlichkeiten der Aufarbeitung von Ungerechtigkeit und Unrecht, und somit einer progressiven Politik hierzulande entgegenstehen. Wir verweisen daher auf das Dossier von LabourNet [2], in dem auch die besagte Stellungnahme der DGB-Rechtsabteilung aus dem März 2017 zum Download angeboten wird [3], die auf aufschlussreiche Weise darlegt, in welch vielfältiger Weise das Sanktionsregime mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Zudem finden sich dort zahlreiche weitere Dokumente zum Thema.

 

Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch noch an den UN-Ausschuss zum Sozialpakt, der seit Jahren das Hartz-IV-Sanktionsregime in Deutschland besonders in Hinblick auf seine Zumutbarkeitsregeln als mit internationalen Verträgen nicht vereinbar moniert:

“Der Ausschuss stellt mit Besorgnis fest, dass bestimmte Regelungen des Vertragsstaates im Bereich der Arbeitslosenunterstützung und der Sozialhilfe, unter anderem die Verpflichtung der Bezieher von Leistungen bei Arbeitslosigkeit, >>jede zumutbare Beschäftigung<< anzunehmen, was in der Praxis fast als jede Arbeit ausgelegt werden kann, und die Zuweisung von unbezahlten gemeinnützigen Arbeiten an Langzeitarbeitslose, zu Verstößen gegen die Artikel 6 und 7 des Pakts führen können (Art. 6, 7 und 9).
Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass in seinen Arbeitslosenunterstützungssystemen das Recht jedes Einzelnen auf eine frei angenommene Beschäftigung seiner Wahl sowie das Recht auf angemessenes Entgelt berücksichtigt wird.“

 

(UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – Auszug aus den abschließenden Bemerkungen [4] im Rahmen des Prüfverfahrens zum völkerrechtlich verbindlichen UN-Sozialpakt [5] gegenüber Deutschland, Mai 2011)