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No 359

“Wenn bestimmte Vertragsverletzungen Verbrechen sind, dann sind sie Verbrechen, egal, ob die Vereinigten Staaten sie begehen oder ob Deutschland sie begeht, und wir sind nicht bereit ein Regelwerk zu kriminellen Handlungen gegenüber anderen festzuschreiben, das wir nicht zugleich auch gegen uns selbst ins Feld geführt hätten.”12

(Robert H. Jackson, US-amerikanischer Jurist und späterer Hauptanklagevertreter bei den Nürnberger Prozessen – Internationale Konferenz zu den Militärprozessen in London, 23. Juli 1945)

  1. Übers. Maskenfall, Original: “If certain acts in violation of treaties are crimes, they are crimes whether the United States does them or whether Germany does them, and we are not prepared to lay down a rule of criminal conduct against others which we would not be willing to have invoked against us.” []
  2. Anm. JJ: Ein längerer Kommentar erübrigt sich. Wohin die Jahrzehnte danach geführt haben, lässt sich in der Asymmetrie der Rechtsanwendung und in der Doppelmoral der Mächtigen unserer Zeit erkennen. Man kann darüber zornig werden, zynisch, oder sich der Herde anschließen und sich der – nicht mehr gerade subtil realisierbaren – Propaganda der jeweilig präferierten Seite ergeben. Mögen bessere Zeiten kommen. []

Jascha Jaworski

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