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No 377

“Die Teilnahme Deutschlands an einem völkerrechtswidrigen Militäreinsatz kann niemals verfassungskonform sein. Ein völkerrechtlicher Verstoß gegen das Gewaltverbot (Art. 2 Ziff. 4 VN-Charta, s.o. unter 3.1.) schlägt über Art. 25 GG auch auf die verfassungsrechtliche Ebene durch, da Art. 25 GG die innerstaatliche Geltung des völkerrechtlichen Gewaltverbots anordnet.
So hat das BVerfG in diesem Zusammenhang etwa festgestellt, dass deutsche Staatsorgane verpflichtet seien, bindende Völkerrechtsnormen zu befolgen; darüber hinaus dürften deutsche Staatsorgane nicht an einem Verstoß von Drittstaaten gegen allgemeine Regeln des Völkerrechts (zu denen das völkerrechtliche Gewaltverbot nach Art. 2 Ziff. 4 VN-Charta zählt) mitwirken.
Somit kommt es im Ergebnis nicht darauf an, ob Deutschland sich mit Bundeswehr-Tornados aktiv am Kampfgeschehen bzw. an der Zerstörung von Chemiewaffen-Fazilitäten der syrischen Regierung beteiligt; auch die (bloß) militärisch-logistische Unterstützung eines solchen Militäreinsatzes wäre nach dem Recht der Staatenverantwortlichkeit als Unterstützung eines völkerrechtwidrigen Handelns selber völkerrechtswidrig.
[…] Im Ergebnis wäre eine etwaige Beteiligung der Bundeswehr an einer Repressalie der Alliierten in Syrien in Form von >>Vergeltungsschlägen<< gegen Giftgas-Fazilitäten völker- und verfassungswidrig.
Die parlamentarische Mandatierung eines solchen Bundeswehr-Einsatzes würde sich dann erübrigen, da der Bundestag nur Auslandseinsätze mandatieren darf, die auf einer tragfähigen verfassungs- und völkerrechtlichen Grundlage beruhen […]”1 [1]

(Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages – Rechtsfragen einer etwaigen Beteiligung der Bundeswehr an möglichen Militärschlägen der Alliierten gegen das Assad-Regime in Syrien [2], Deutscher Bundestag, 10.9.2018)

  1. Und erneut klare Worte des Wissenschaftlichen Dienstes zu den Militärabenteuer-Erwägungen von Bundeskanzlerin Merkel, Frau von der Leyen & Co. Wer so tut, als gäbe es eine rechtliche Grundlage, betreibt nichts anderes als Propaganda. Doch wir wissen ja, wie Propaganda und Krieg zueinander stehen. Aber eines muss man dem Regierungshandeln besonders auf dem Feld der Außenpolitik lassen: es ist konsistent, konsistent in seiner hanebüchenen Weise. Mit Völkerrechtsbrüchen will man nicht nur Völkerrechtsbrüche bekämpfen, mit Waffenexporten an Kopf-ab-Diktaturen will man auch noch für “Frieden, Stabilität und Menschenrechte” sorgen. Man höre dazu Herrn Altmaier [3] und seine schlagende Logik basierend auf den Klassikern von Denkverdrehfiguren. [ [4]]