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No 384

“46. ​​Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass das Niveau der grundlegenden Sozialleistungen nicht ausreicht, um den Empfängern und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu ermöglichen. Er ist auch besorgt über die Berechnungsmethode für das Existenzminimum, die auf einer Stichprobenerhebung der Ausgaben der Haushalte mit dem geringsten Einkommen basiert und einige der Grundkosten ausschließt. Er ist ferner besorgt über die Sanktionen, die Grundsicherungsempfängern für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II auferlegt werden, die die Leistungen um 30 bis 100 Prozent senken und insbesondere junge Menschen betreffen, deren Leistungen vollständig aufgehoben werden, wenn befunden wird, dass diese ihre Pflichten verletzt haben. Er bekräftigt außerdem seine Besorgnis über die Definition der als >>angemessen<< eingestuften Beschäftigung, die von Arbeitssuchenden angenommen werden muss. (Art. 6, 9 und 11)
47. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, die Höhe der grundlegenden Sozialleistungen durch eine Verbesserung der Berechnungsmethoden für das Existenzminimum in Anbetracht des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2014 zu erhöhen. Er fordert den Vertragsstaat außerdem dazu auf, das Sanktionsregime zu überprüfen, um sicherzustellen, dass das Existenzminimum stets Anwendung findet. Er empfiehlt ferner, dass der Vertragsstaat ausdrückliche Kriterien für die Beurteilung der Eignung der Beschäftigung in Übereinstimmung mit dem Artikel 21 Absatz 2 der IAO (Nr. 168) zur Beschäftigungsförderung und zum Schutz gegen Arbeitslosigkeit von 1988 festlegt. Der Ausschuss macht den Vertragsstaat auf seine allgemeine Anmerkung Nr. 19 (2008) zum Recht auf soziale Sicherheit aufmerksam.”1 [1]

(UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – Auszug aus den abschließenden Bemerkungen [2] im Rahmen des Prüfverfahrens zum völkerrechtlich verbindlichen UN-Sozialpakt [3] gegenüber Deutschland, Oktober 2018, Übers. Maskenfall)

  1. Anm. JJ: Wieder hat der zuständige UN-Ausschuss Deutschland in Hinblick auf die Einhaltungen seiner Verpflichtungen aus dem UN-Sozialpakt überprüft und wieder kommt er zu einem beschämenden Ergebnis insbesondere auf das ALG-II-System. Wir hatten bereits über das letzte Prüfverfahren von 2011 [4] berichtet. Diesmal wird der UN-Ausschuss sehr konkret. Seine Kritik muss nicht verwundern. Das neue Verfahren zur Berechnung der Regelsätze nach dem Urteil des Verfassungsgerichts wurde mit allerlei Tricks durchgeführt, so dass der gewünschte (niedrige) Zielbetrag erreicht wurde. Insbesondere wurde die Ausgabenstichprobe der ärmsten Haushalte verkleinert, so dass nur noch die allerärmsten Haushalte (15% statt 20%) enthalten sind. Dann wurden die sog. “verdeckt Armen” nicht herausgerechnet, d.h. Menschen, die eigentlich Anspruch auf ALG-II oder Grundsicherung hätten, diese jedoch aus z.B. Scham nicht wahrnehmen (= Reproduktion von Armut). Und es wurden auch noch Einzelposten künstlich aus den Berechnungen heausgenommen. ALG-II-Empfänger*innen sollen u.a. keine Schnittblumen oder Imbissbesuche haben. Wir wiederholen uns: Hier wurde willentlich auch noch das Restrisiko auf Lebensfreude aus dem Regelsatz extrahiert! Besonders schlimm jedoch das Sanktionsregime. Besonders Menschen unter 25 Jahren kann beim zweiten Regelverstoß (z.B. Ablehnung eines 1-Euro-Jobs) sogar Miete und Heizung gestrichen werden. Hier werden im Zweifelsfalle Menschen wohnungslos gemacht, von denen man nicht einmal weiß, ob sie evtl. Depressionen oder sonstige Beeinträchtigungen haben könnten. Das ist ein deutlicher Zivilisationsbruch in einem der reichsten Länder der Erde, in dem man den Superreichen (Stichwort: Cum-Ex etc.) viele Milliarden Euro Steuergeld schenkt, weil der Staat wegschaut. Zum Thema Hartz IV noch einmal der Verweis auf unsere Folien [5] als Informationssammlung. Wer sich über die vergiftete gesellschaftliche Atmosphäre beklagt, muss sich nicht wundern in Anbetracht der rabiaten Politik von oben. [ [6]]