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EUSFTA- & EUSIPA-Abstimmung: EU-Parlament “empowert” Konzerne

Und wieder ist es passiert: Das Europäische Parlament hat den Einfluss der Konzerne zu Lasten des Einflusses der Staaten ausgebaut. Heute hatte es sowohl über das Handelsabkommen (EUSFTA), als auch über das Investitionsabkommen (EUSIPA) mit Singapur abzustimmen. Sowohl dem einen, wie dem anderen, hat es zugestimmt. Somit wird mit Ersterem nicht nur ein Aussschusssystem etabliert werden, das die Bestimmungen aus dem genannten Handelsabkommen jenseits parlamentarischer Zustimmung fortan auslegen und weiterentwickeln wird (“living agreement”) und sich als neue Super-Schnittstelle für Lobbygruppen etabliert (detaillierte Kritik siehe z.B. hier), mit dem Investitionsabkommen wird – genauso wie bei CETA – ein öffentliches Investitionsgerichtesystem (“Investment Court System”, ICS) installiert werden, in dem Konzerne gegen Staaten klagen können, wenn sie sich um die (erwarteten) Früchte ihrer Investitionen durch Gesetze oder andere Staatshandlungen beschnitten sehen. Ebenso wie bei den privaten Schiedsgerichten, die so sehr auf Widerstand gestoßen waren, dass man das ursprüngliche Konzept überarbeitet und umbenannt hat, weiterhin ein Klagesystem jedoch exklusiv für Investoren, außerhalb der üblichen Gerichtsbarkeit.
Die EU-Führungsstrukturen fahren weiter auf ihrem Kurs zum “Empowerment” derjenigen, von denen man ohnehin weiß, dass sie zu den eigentlichen Trägern der Staatsmacht geworden sind. EU-Kommission und Europäischer Rat wollten dabei noch nicht einmal abwarten, bis der Europäische Gerichtshof endgültig darüber entschieden hat, ob das neue Investitionsgerichtssystem überhaupt mit dem EU-Recht vereinbar ist. 2016 hatte der EuGH nämlich entschieden, dass die privaten Schiedsgerichte, die “Autonomie des Unionsrechts” verletzen, u.a. da sie EU-Recht auslegen, jedoch nicht Teil der in den EU-Verträgen dafür vorgesehenen Instanzen sind. (Hintergrund dazu hier.) Ob sich der Kern dieses Problems mit den öffentlichen Investitionsgerichten verändert hat, muss, wie gesagt, noch entschieden werden.1
Mit dem Abstimmungsergebnis im Europäischen Parlament dürften die Repräsentantinnen und Repräsentanten ihre Bevölkerungen heute jedenfalls nicht gut repräsentiert haben. Besonders die Ablehnung gegen das Sonderklagesystem für Konzerne ist groß. Wir verweisen daher noch einmal auf die Kampagne von sozialen Bewegungen, NGOs und Gewerkschaften unter dem Titel: “Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen”, die nun bereits über 500 000 Unterschriften gesammelt hat, um das Rechtssystem vom Kopf auf die Füße zu stellen, indem Unternehmen endlich international sanktionierbar an die Einhaltung von Menschenrechten gebunden werden, während sie bei der Einhaltung ihrer Gewinnerwartungen auf die bestehende Gerichtsbarkeit verwiesen werden.

Wie das gegenteilige und damit aktuelle System aussieht, das mit Entscheidungen wie jener heute des Europäischen Parlaments noch ausgebaut wird, zeigt sehr gelungen eine arte-Dokumentation auf, die wir abschließend empfehlen wollen:

“Die Macht der Konzerne” (arte Frankreich, 2016, in D. ausgestrahlt 2018)

P.S.: Eine Unterstützung der Kampagne lohnt sich nicht nur deshalb, da sie natürlich Aufklärungsarbeit in Hinblick auf Machtstrukturen und Unrecht leistet. Auch das Investitionsgerichtesystem lässt sich aufhalten, da über entsprechende Handelsabkommen noch teilweise abgestimmt werden muss. Auch der Abstimmung zum Singapur-Abkommen im Europäischen Parlament folgen nun die nötigen Abstimmungen in den nationalen Parlamenten, da das Investitionsgerichtesystem in nationale Zuständigkeitsbereiche eingreifen wird. Auf parlamentarischem Weg ist es also noch zu stoppen.

  1. Wer sich für die genauere Argumentation interessiert, mit der EU-Kommission und der Rat derzeit versuchen, vor dem EuGH ihr Paralleljustizsystem zu retten, sei auf eine Darstellung auf “Verfassungsblog” hingewiesen, dort allerdings auf englisch. []

Jascha Jaworski

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