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No 421

“Rückblende: 2014 beschließt die Bundesregierung zu handeln. Im >>Nationalen Aktionsplan<< verpflichtet sie sich, die Leitlinien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte umzusetzen. Die UN-Leitlinien machen Staaten und Unternehmen verantwortlich, auch bei Lieferanten und Geschäftspartnern auf die Menschenrechte zu achten. Notfalls per Gesetz – so steht es auch im Koalitionsvertrag. Das Bundesentwicklungsministerium lässt das Gesetz entwerfen. Bei Verstößen drohen deutschen Unternehmen Geldbußen in Millionenhöhe. Und sogar Freiheitsstrafen bei groben Verstößen.
Armin Paasch, Misereor, Referent für Menschenrechte: >>Wenn dieser Gesetzesentwurf Wirklichkeit würde, wäre das tatsächlich ein Meilenstein, weil deutsche Unternehmen dann verpflichtet würden, die Menschenrechte im Ausland zu achten. Sie müssten haften für Schäden, die sie anrichten und sie müssten Vorbeugemaßnahmen treffen.<<
Bilder, die die Welt erschütterten. Der Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch vor sechs Jahren. Ein Symbol für menschenunwürdige Arbeit. Für Menschen wie sie würde ein Gesetz in Deutschland Fortschritt bedeuten. Doch dagegen laufen sie Sturm: Die Arbeitgeberverbände. Seit Monaten machen sie bei der Regierung Stimmung gegen ein Gesetz. BDA-Chef Ingo Kramer spricht öffentlich von >>Unsinn<<, der vom Tisch gehöre. Gegenüber Monitor legt sein Verband nach – gegen einen angeblichen Gesetzgebungsautomatismus, der Zitat: >>absurde und völlig praxisuntaugliche Vorschriften beinhalte.<<
Die Arbeitgeber haben Erfolg. Denn statt eines Gesetzes will die Bundesregierung nun erst einmal herausfinden, wie es die Unternehmen mit den Menschenrechten halten. Durch ein sogenanntes Monitoring. Unternehmen sollen freiwillig in einem Fragebogen ankreuzen, ob und wie sie die UN-Menschenrechtsstandards erfüllen. Der Clou dabei: Wenn nur 50 Prozent der befragten Unternehmen die Kriterien erfüllen, gibt es kein Gesetz.”1

(Geschacher um Menschenrechte: Wie Deutschland UN-Standards ausbremst [1], Monitor, 18.7.2019)

  1. Anm. JJ: Wir hatten auf das Themenfeld in letzter Zeit mehrmals im Zusammenhang mit unterschiedlichen Kampagnen verwiesen, die sich zum Ziel gesetzt haben, Mechanismen für die Einhaltung von Menschenrechten auf Unternehmensseite zu schaffen, z.B. hier [2]. Ein Sorgfaltspflichtengesetz wird, wie im Beitrag gezeigt, von – man staune – Minister Müller (CSU) durchaus ernsthaft verfolgt, doch braucht er offenbar zivilgesellschaftliche Rückenstärkung dazu. Attac wird deshalb voraussichtlich im Herbst eine Kampagne starten. Frankreich hatte ein solches Gesetz übrigens bereits 2017 verabschiedet [3].
    Noch einmal soll hier auch darauf verwiesen werden, dass Deutschland über ein Sorgfaltspflichtengesetz hinaus einen großen Beitrag zur Verbesserung der diesbezüglichen weltweiten Menschenrechtssituation leisten könnte, wenn es den im UN-Menschenrechtsrat initiierten Prozess [4] für ein verbindliches Abkommen dazu (UN-Binding Treaty) unterstützen würde. Wir leben in einer Welt, in der die Freihandelsstrukturen (GATT, GATS, WTO etc. etc.), an der UN und ihren Menschenrechtsabkommen vorbeikonstruiert wurden. Im Zweifel setzt sich der Freihandel durch, auch wenn Unternehmen beim Rohstoffabbau oder der Produktion schwere Verstöße begehen. In der bisherigen Logik könnte man Menschenrechtsverpflichtungen geradewegs in die Kategorie  “Handelshemmnis” einordnen. So geht das nicht. Ein Sorgfaltspflichtengesetz und der UN-Binding Treaty könnten in Wertschöpfungsketten endlich auch die entsprechenden Verantwortungsketten berücksichtigen. [ [5]]