Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken
0

No 463

“Was das Gericht für die >>tatsächlichen<< Wirkungen des Programms hält, die der Rest der Welt offenbar übersehen oder doch nicht recht zu würdigen verstanden hat, ist allerdings entlarvend. Es schreibt:
>>Das PSPP verbessert die Refinanzierungsbedingungen der Mitgliedstaaten, weil sich diese zu deutlich günstigeren Konditionen Kredite am Kapitalmarkt verschaffen können; es wirkt sich daher erheblich auf die fiskalpolitischen Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten aus. … Das PSPP wirkt sich auch auf den Bankensektor aus, indem es risikobehaftete Staatsanleihen in großem Umfang in die Bilanzen des Eurosystems übernimmt, dadurch die wirtschaftliche Situation der Banken verbessert und ihre Bonität erhöht.<<
Das sind beides sicher von der EZB genauso angestrebte Folgen des Programms, und folglich ist es selbstverständlich, dass der EZB-Rat diese Wirkungen bedacht hat, als er sich für das PSPP entschied. Was das Bundesverfassungsgericht hätte zur Kenntnis nehmen sollen, ist die Tatsache, dass in einer Welt, in der die privaten Haushalte wie üblich sparen und seit Jahren auch der Unternehmenssektor in den meisten Ländern zum Sparer geworden ist, Wachstum nur dann angeregt und damit eine Inflationsrate nahe 2 Prozent zustande gebracht werden kann, wenn der Staat kreditfinanzierte Ausgaben tätigt. […]
Der EZB-Rat setzt ein Medikament ein, das das Gericht ablehnt, weil es seine Wirkungen für unerwünschte Nebenwirkungen hält. Ein Gericht kann ökonomische Zusammenhänge nicht beurteilen, wenn es sich vollkommen einseitig beraten lässt, und folglich sollte es auch kein Urteil über die Wirkungen der Politik der EZB fällen. Der von der EZB angestrebte Effekt für die Inflationsrate soll irgendwie vom Himmel fallen, aber nicht über den Weg öffentlicher Ausgaben oder die Stabilisierung der Banken anderer Eurostaaten ablaufen. Dass das Gericht kein anderes Medikament nennt, das die EZB seiner Einschätzung nach besser hätte einsetzen können, zeigt, dass die Richter von der EZB die Quadratur des Kreises fordern. Das kann kein sinnvoller Spruch sein!”1

(Heiner Flassbeck und Fredericke Spiecker – Die große Anmaßung, Makroskop, 6.5.2020)

  1. Anm. JJ: Wer einen Blick auf die ökonomischen Sichtweisen wirft, auf die sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil stützt, sieht einmal mehr die Modellplatonie in den Köpfen der Verfassungsrichterinnen und -richter hervorblitzen. Benjamin Braun kommentierte treffend, dass sich die Ausführungen läsen, als wären sie aus “gewissen Gräbern aus Freiburg und Wien” diktiert worden. []

Jascha Jaworski

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Time limit is exhausted. Please reload CAPTCHA.