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No 480

“Die Sanktionen und Drohungen der Trump-Administration gegen die Chefanklägerin Fatou Bensouda und weitere Angehörige des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) sind eine Straftat. Und ein bislang beispielloser Vorgang in der Geschichte des Völker(straf)rechts, bei dessen Begründung in Form der UNO-Charta sowie der Definition der vier internationalen Kernverbrechen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Angriffskrieg anlässlich der Nürnberger Prozesse die USA einst die führende Rolle hatten.
Damit ist es allerdings schon lange vorbei, nicht erst seit Trumps Amtsantritt. Unter dem demokratischen Präsidenten Bill Clinton stimmten die USA 1998 in Rom bei der IStGH-Gründungskonferenz (gemeinsam mit China, Israel, Irak, Libyen, Jemen und Katar) gegen das von 122 Staaten angenommene Statut. Die Administration des Demokraten Barack Obama, dessen sechs erste Amtsjahre 2008 bis 2014 in den Zeitraum fallen, für den der IStGH Ermittlungen zu mutmaßlichen Verbrechen von US-Soldaten und Geheimdienstlern durchführen will, verweigerte jegliche Kooperation zur Aufklärung dieser Verbrechen. […]
Damit das schlechte Vorbild der USA unter den ebenfalls bislang noch abstinenten über 60 Staaten nicht Schule macht, müssen die 123 IStGH-Mitgliedsstaaten jetzt deutlich und entschieden auf die Anmaßungen aus Washington reagieren. Nicht nur mit rhetorischer Kritik, sondern auch mit konkreten Maßnahmen zum Schutz der Chefanklägerin und aller anderen Angehörigen des Gerichtshofs. Doch die Bundesregierung, die sich selbst gern als Hüterin des Völker(straf)rechts darstellt, schweigt bislang auffällig.”

(Andreas Zumach, Journalist – Schlechtes Vorbild USA [1], taz, 4.9.2020)