- Maskenfall - https://www.maskenfall.de - Logo

No 493

“Seit 2016 darf der BND statt einzelnen Leitungen vollständige Telekommunikationsnetze abhören, ganz ohne Mengenbeschränkung.
Laut Bundesverfassungsgericht geht das nicht, die Richter:innen fordern >>einschränkende Maßgaben zum Volumen<<. Das Kanzleramt hat eine >>Volumenbegrenzung auf höchstens fünfzig Prozent der Übertragungskapazität aller global bestehenden Telekommunikationsnetze<< vorgeschlagen – die Hälfte aller Kommunikation weltweit. Dieser Wert ist so hoch, dass der BND ihn nie erreicht. Viele Akteure haben den Vorschlag kritisiert, auch der Bundesdatenschutzbeauftragte.
Jetzt hat das Kanzleramt den Wert verringert, auf 30 Prozent sämtlicher Kommunikation der Welt. Das ist immer noch unvorstellbar viel und weit mehr, als der BND überhaupt abhören kann. Auch der neue Wert ist also keine wirksame Beschränkung, wie sie das oberste Gericht gefordert hat. […]
In Deutschland kann der BND Kommunikations-Anbieter verpflichten, mit dem Geheimdienst zusammenzuarbeiten. So müssen zum Beispiel Deutsche Telekom und der Internet-Knoten DE-CIX riesige Datenmengen an den BND leiten. In anderen Ländern kann der deutsche Geheimdienst Anbieter nicht zur Zusammenarbeit verpflichten, freiwillig tun das aber nur wenige.
Also überwacht der Geheimdienst Kommunikations-Anbieter auch gegen deren Willen. In Zukunft soll der BND solche Anbieter einfach hacken und die Daten heimlich ausleiten. Im Entwurf heißt es:
Soweit dies zur Durchführung strategischer Aufklärungsmaßnahmen nach Absatz 1 erforderlich ist, darf sich der Bundesnachrichtendienst mit technischen Mitteln Zugang zu informationstechnischen Systemen eines ausländischen Telekommunikations- oder Telemediendienstanbieters im Ausland auch ohne dessen Wissen verschaffen und personenbezogene Daten, die dieser anlässlich der Erbringung seines Dienstes verarbeitet, aus der laufenden Kommunikation erheben.
Als Edward Snowden nachwies, dass die Geheimdienste von USA und Großbritannien genau das tun, war das noch ein Skandal. Heute legalisiert die Bundesregierung so etwas einfach.”

(Andre Meister, Autor auf Netzpolitik.org – BND-Gesetz – Ausspähen unter Freunden wird legalisiert und ausgeweitet [1], Netzpolitik.org, 30.11.2020)