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No 504

“Vergangene Woche: Die zuständigen Minister stellen ihr Lieferkettengesetz vor. Und tatsächlich: Die zentralen Forderungen der Verbände wurden fast 1:1 umgesetzt. Zum Beispiel bei der Unternehmensgröße. Laut dem aktuellen Entwurf gilt das Gesetz nur noch für große Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Das hat Konsequenzen. Von den 7.100 Unternehmen, die das Gesetz ursprünglich umsetzen sollten, sind jetzt nur noch etwa 2.900 übrig geblieben – weniger als die Hälfte. Und auch die müssen wenig befürchten. Anfangs war geplant, die „gesamte Lieferkette“ eines Unternehmens zu berücksichtigen. Im aktuellen Entwurf geht es nur noch um die „unmittelbaren Zulieferer“. Auch das ein großer Unterschied. Zuvor sollten Unternehmen jeden Zulieferer in der Kette aktiv überprüfen. Jetzt nur noch den direkten Zulieferer.
[Miriam Saage-Maaß, Juristin ECCHR:] >>Das heißt, in der Nähfabrik in Bangladesch oder auf der Baumwollplantage in Usbekistan oder in der Kobaltmine im Kongo. Überall dort, wo es besonders schlimm ist, diese Situation in der Regel mehrere Schritte entfernt sind von deutschen Unternehmen.<<
Und der dritte und entscheidende Punkt: Die „zivilrechtliche Haftung”. Sie soll es Opfern von Menschenrechtsverletzungen ermöglichen, einfacher Schadenersatzforderungen vor deutschen Gerichten geltend zu machen. Worum es dabei geht, zeigt der Fall KiK.
Im September 2012 starben bei einem Brand in einer Textilfabrik in Pakistan fast 300 Menschen. Sie nähten hier vor allem für den deutschen Textildiscounter KiK. Hinterbliebene und Überlebende klagten in Deutschland auf Schadenersatz. KiK habe nicht auf die Einhaltung von Brandschutzvorgaben geachtet. Der Konzern wies das zurück. Die Klage wurde abgewiesen. Die Richter urteilten auf Basis des Rechts des Landes, wo der Schaden entstanden ist – in diesem Fall Pakistan.”

(Monitor, Politikmagazin – Erfolg der Lobbyisten: Wie das Lieferkettengesetz demontiert wurde [1], Monitor, 18.2.2021)