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No 514

“[Prof. Georg Götz, Universität Gießen:] >>Wir finden in unseren Analysen keinen Unterschied in der Inzidenzentwicklung in den Kreisen mit und ohne nächtliche Ausgangssperre, zumindest keinen statistisch signifikanten.<<
Doch diese Studie wird kaum zitiert. Insgesamt scheint die Studienlage für die Maßnahme Ausgangssperre widersprüchlich. Bei einem so massiven Grundrechtseingriff müsse die Regierung aber belegen, dass es das am besten geeignete Mittel ist, um die Inzidenz zu senken. Weil sie das nicht könne, seien Ausgangssperren verfassungswidrig, sagen Verfassungsrechtler*innen.
[Prof. Anna Katharina Mangold, Universität Flensburg:] >>Ausgangssperren sind verfassungsrechtlich unzulässig, weil sie nur als Ultima Ratio, als letztes Mittel angeordnet werden dürfen, und in dem aktuellen Konzept diese Bedingung nicht erfüllt ist.<<”1

(Jan Schmidt, Jochen Taßler, Redakteure des Politmagazins Monitor  – Corona-Ausgangssperren: Wissenschaftlich fragwürdig, verfassungsrechtlich bedenklich, Monitor, 29.4.2021)

  1. Anm. JJ: Auch wenn man großer Befürworter von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ist, was ich bin, die Abwägung von Grundrechten darf nicht zu kurz kommen, und in diesem Punkt handelt es sich um einen weiteren, in dem sich die Regierung deutlich verrannt hat. []

Jascha Jaworski

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