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No 563

“Für die aktuelle Situation würde eine Impfpflicht keine Entlastung bringen. Es bedarf der Einschätzung von Politik und Wissenschaft, ob die Impfung notwendig ist, um künftige Wellen, die zu einer Überlastung des Gesundheitssystems führen könnten, zu brechen. Sofern eine Überlastung nicht mehr droht, dürfe es auch vertretbar sein, dieses Ziel mit demjenigen der Schonung des Gesundheitssystems auszutauschen. Auch dies ist ein legitimes Ziel. Da die Schonung aber von geringerer Relevanz ist als die Verhinderung der Überlastung, wäre die Frage der Verhältnismäßigkeit besonders streng zu prüfen. […]
Jedenfalls müssen die Abgeordneten des Bundestages in der Debatte die folgenden Fragen debattieren und die Antworten hierauf wissenschaftlich fundiert begründen, wenn am Ende eine verfassungskonforme Entscheidung über die Impfpflicht stehen soll:
• Inwieweit kann das Ziel der Verhinderung von Ansteckungen durch die Impfung erreicht werden? Sind Ungeimpfte nach aktuellen Erkenntnissen wesentlich ansteckender als Geimpfte?*
• Droht unter Omikron überhaupt noch eine Überlastung des Gesundheitssystems?
• Wenn ja, ist die Impfung erforderlich, diese zu verhindern, reicht dafür auch die Impfung von über 50-Jährigen aus?
• Ist aktuell absehbar, wie viele Impfungen für einen Schutz benötigt werden bzw. in welcher Frequenz eine Impfung für einen erheblichen Schutz sorgt? Was bringt eine nur auf eine Anzahl beschränkte Impfpflicht, wenn erwiesen sein sollte, dass regelmäßige Impfungen erforderlich sind?
• Wie lässt sich die Impfpflicht effektiv und sozial gerecht ausgestalten, sodass sie mehr bleibt als ein bloßer Appell? Für den Fall eines bloßen Appell-Gesetzes: Diente ein solches dem gesellschaftlichen Frieden oder wäre die Erosion staatlicher Autorität zu befürchten?”1

(Felix Zimmermann, Chefredakteur bei Legal Tribune Online – Macht Omi­kron die Impfpf­licht ver­fas­sungs­widrig?, Legal Tribune Online, 26.1.2022)

  1. Anm. JJ: Nun wurde die Impfpflicht im Bundestag abgelehnt, bedauerlich war jedoch, wie wenig einige Seiten bereit waren, überhaupt sauber und wissenschaftlich unterlegt über die Verhältnismäßigkeit des nun einmal nicht zu leugnenden Grundrechtseingriff unter den gegebenen Unsicherheiten zu diskutieren. Zu den Kriterien der Verhältnismäßigkeit siehe ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags: “Allgemeine COVID-19-Impfpflicht – Verfassungsrechtlicher Rahmen” (22.12.2021). Dieses erfolgte jedoch noch vor Aufschluss über die Omikron-Variante, die erst in der Folgezeit dominant wurde. []

Jascha Jaworski

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