“In einer wegweisenden Entscheidung ordnete das Haager Berufungsgericht am 12. Februar 2024 der niederländischen Regierung an, die Lieferung von Teilen für F-35-Kampfflugzeuge an Israel einzustellen, weil >>eindeutige Gefahr<< bestehe, dass schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht (IHL) begangen würden mit den Flugzeugen in Gaza. In ihrer einstimmigen Entscheidung stützten sich die drei Richter auf den Gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union (EU) zu Waffenexporten und den Waffenhandelsvertrag in ihrer Anwendung auf niederländisches Recht, die Kriterien darlegen, anhand derer Militärexporte beurteilt werden müssen, um das Missbrauchsrisiko einzuschätzen. Das Urteil lieferte wichtige Erkenntnisse über die Art dieser Risikobewertungen, die erhebliche Auswirkungen auf künftige Rechtsstreitigkeiten haben können.
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Die von Oxfam Novib, PAX und der Rights Forum Foundation eingereichte F-35-Beschwerde erfolgt vor dem Hintergrund wachsender internationaler Besorgnis über Waffenexporte nach Israel im Zusammenhang mit seinem Militäreinsatz im Gazastreifen. Spanien beispielsweise hat seit dem 7. Oktober 2023 alle Waffenverkäufe und -exporte nach Israel ausgesetzt. Italienische Beamte bestätigten ihrerseits, dass ihre Regierung die Erteilung neuer Exportlizenzen für Waffenverkäufe nach Israel gestoppt hat. Die belgische Regionalregierung Walloniens gab bekannt, dass sie die Genehmigungen für den Versand von Munition nach Israel ausgesetzt habe, seit der Internationale Gerichtshof am 26. Januar seine Anordnung zu einstweiligen Maßnahmen im Fall Südafrika gegen Israel erlassen habe. Diese Aussagen sind jedoch mit Vorsicht zu genießen, da die Lieferungen möglicherweise noch im Rahmen älterer Exportlizenzen und -genehmigungen laufen, die vor dem 7. Oktober 2023 ausgestellt wurden.”
(León Castellanos-Jankiewicz, Wissenschaftler am Asser Institute for International and European Law – Dutch Court Halts F-35 Aircraft Deliveries for Israel, Verfassungsblog.de, 14.2.2024, Übers. Maskenfall)