“DEN HAAG, 1. März 2024. Nicaragua hat heute beim Internationalen Gerichtshof Klage gegen Deutschland eingereicht. Nicaragua erhebt den Vorwurf wegen vermeintlicher Verstöße Deutschlands gegen seine Verpflichtungen aus dem Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung von Verbrechen des Völkermord (die >>Völkermordkonvention<<), die Genfer Konventionen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle, als >>unübertretbare Grundsätze des humanitären Völkerrechts<< und andere Normen des allgemeinen Völkerrechts in Bezug auf die besetzten palästinensischen Gebiete, insbesondere den Gazastreifen.
Der Antragsteller stellt fest, dass >>jede einzelne Vertragspartei der Völkermordkonvention nach der Konvention verpflichtet ist, alles Mögliche zu tun, um die Begehung eines Völkermords zu verhindern<< und dass seit Oktober 2023 >>eine anerkannte Gefahr eines Völkermords besteht gegen das palästinensische Volk, die sich vor allem gegen die Bevölkerung des Gazastreifens richtet<<. Nicaragua argumentiert, dass Deutschland durch die Bereitstellung politischer, finanzieller und militärischer Unterstützung für Israel und die Streichung der Mittel für das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) >>die Begehung eines Völkermords erleichtert, und in jedem Fall versagt hat in Bezug auf seine Verpflichtung, alles zu tun, um die Begehung eines Völkermords zu verhindern.<<“
(Internationaler Gerichtshof – Proceedings instituted by the Republic of Nicaragua against the Federal Republic of Germany on 1 March 2024, Pressemitteilung, Webseite des Internationalen Gerichtshofs, 1.3.2024, Übers. Maskenfall)