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No 695

“Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hat heute – mit Unterstützung des Palestinian Center for Human Rights (PCHR) in Gaza, dem Al Mezan Center for Human Rights in Gaza und der Menschenrechtsorganisation Al Haq aus Ramallah – im Namen unseres Mandanten aus dem Gazastreifen erneut einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Frankfurt gegen deutsche Rüstungsgüter eingereicht, die dort zum Einsatz kommen können.
Trotz der rücksichtslosen israelischen Kriegsführung hat die Bundesregierung jüngst durch Bundeskanzler Olaf Scholz öffentlich klargestellt, dass sie weiter an der Lieferung deutscher Rüstungsgüter nach Israel festhält. Wir machen mit unserem Eilantrag deutlich, dass wir nicht bereit sind, die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik ad acta zu legen. […]
>>Palästinenser und Israelis verdienen den gleichen Schutz durch das Völkerrecht wie Menschen in der Ukraine oder im Libanon. Dass die Bundesregierung sich von Israel die Zusicherung einholt, mit deutschen Waffen nicht gegen humanitäres Völkerrecht zu verstoßen, zeigt, dass Berlin selbst Völkerrechtsverstöße in Gaza befürchtet. Diese israelische Absichtserklärung ist jedoch für die palästinensische Zivilbevölkerung wertlos und dient allein dem guten Gewissen im Bundeskanzleramt<<, so Dr. Alexander Schwarz, stellvertretender Programmleiter für Völkerstraftaten beim ECCHR.”

(European Center for Constitutional and Human Rights – Wir klagen weiter gegen deutsche Waffenexporte nach Israel, Website des ECCHR, 24.10.2024)

Jascha Jaworski

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