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No 733

“Innerhalb dieses Gebiets wird die Verantwortung für Tötungen dem Opfer zugeschoben, das für die Rückkehr in seine ursprüngliche Wohngegend bestraft wird. […]
Der östliche Teil (etwa 58 % des Gaza Streifens): eine militärische Sperrzone. Um diese zu errichten, wurden ganze Städte und Viertel zerstört und die Bevölkerung gewaltsam vertrieben. Palästinenser werden an der Rückkehr gehindert; Rückkehrversuche werden mit tödlicher Gewalt beantwortet. […]
Die gefährliche Realität: Innerhalb der Gelben Linie werden Tötungen, Zerstörungen, Vertreibungen und dauerhafte Enteignungen nicht als Verbrechen, sondern als Teil der >>Umsetzung des Friedensplans<< behandelt. […]
2024 wies der Internationale Gerichtshof Israels Begründung unter dem Begriff >>Sicherheit<< zurück. Er urteilte, dass Israels Politik in den besetzten palästinensischen Gebieten auf unbestimmte Zeit der Kontrolle abzielt und irreversible Tatsachen vor Ort schafft, die einer Annexion gleichkommen. Israels fortgesetzte Präsenz wurde für rechtswidrig erklärt. […]
Der Internationale Gerichtshof bestätigte: >>Sicherheit<< kann weder die gewaltsame Aneignung von Territorium noch die Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts gegenüber den Palästinensern rechtfertigen.”

(Euro-Med Human Rights Monitor – Gaza’s Yellow Line: Where genocide is internationally acceptable, Website der NGO Euro-Med, 30.11.2025)

Jascha Jaworski

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