“Nach herrschender Ansicht stellen die amerikanischen und israelischen Angriffe einen völkerrechtswidrigen Verstoß gegen das in Art. 2 Abs. 4 VN-Charta niedergelegte Gewaltverbot dar, da sie weder vom Recht der Selbstverteidigung gedeckt noch vom VN-Sicherheitsrat gem. Art. 42 VN-Charta autorisiert wurden. Zu den von den USA und Israel sowie Kommentatoren vorgetragenen Begründungen der Angriffe – u. a. das Argument der präventiven Selbstverteidigung oder der Verweis auf ein Agieren in einem andauernden bewaffneten Konflikt – wird auf die Arbeit der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages vom 3. Juli 2025 verwiesen.
Über die Ausführungen in der vorgenannten Arbeit hinaus ist bezüglich möglicher Rechtfertigungsversuche der Militärangriffe mit den atomaren Ambitionen Irans darauf hinzuweisen, dass
diese Argumentationslinie angesichts der Militäroperationen Rising Lion und Midnight Hammer im Sommer 2025 neue Tatsachenfragen aufwirft. US-Präsident Trump hatte nach den Operationen 2025 erklärt, dass die iranischen Nuklearanlagen hierdurch >>vollständig zerstört<< worden seien.
In der öffentlichen Debatte gibt es auch Ansätze, die amerikanischen und israelischen Angriffe als >>humanitäre Intervention<< zu definieren – wenngleich weder die USA noch Israel ihre Militärangriffe mit Verweis hierauf gerechtfertigt haben. Die humanitäre Intervention stellt einen potenziellen Rechtfertigungsgrund für die Durchbrechung des in Art. 2 Abs. 4 der VN-Charta verankerten Gewaltverbots für den Fall dar, dass besonders gravierende Menschenrechtsverletzungen gegen die lokale Bevölkerung begangen werden und eine humanitäre Katastrophe beendet oder abgewendet werden soll. Sie ist allerdings weder in der VN-Charta noch in anderen völkerrechtlichen Verträgen ausdrücklich anerkannt. Auch eine völkergewohnheitsrechtliche Geltung ist tendenziell abzulehnen, da sich die Rechtsfigur in der Staatenpraxis trotz vereinzelter Bezugnahmen bislang nicht durchsetzen konnte. Auch in der völkerrechtlichen Literatur sind Existenz und Inhalte der humanitären Intervention umstritten.”
(Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages – Die Militäroperationen Epic Fury and Roaring Lion der USA und Israels im Lichte des Völkerrechts, Website des Wissenschaftlichen Dienstes, 19.3.2026)
