“Die Anschauung, dass dem sog. fundierten, d.h. auf Besitz gegründeten Einkommen im Vergleich zu dem Arbeitseinkommen im allgemeinen eine größere Steuerkraft beiwohne, ist so weit verbreitet wie berechtigt, und bedarf einer besonderen Begründung an dieser Stelle nicht.”
(Gesetzesbegründung zum Ergänzungssteuergesetz vom 14. Juli 1893 der Königlich Preußischen Staaten, zitiert nach Stefan Bach, Lastenausgleich aus heutiger Sicht: Renaissance der allgemeinen Vermögenssteuer?, DIW Berlin)