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“Lebensleistungsrente” Teil 2 – Was ist eine Lebensleistung?

Maskenfallfreund und Attac-Mitglied Paul Weidmann mit der Fortsetzung der Rententhematik (hier Teil 1).

Die heutigen Rentnerinnen und Rentner sind von der drastischen Senkung des Rentenniveaus genauso betroffen wie die künftigen Rentenzugänge. Den derzeit gut 20 Millionen Bestandsrenten helfen aber weder ein gesetzlicher Mindestlohn noch die bessere Absicherung von Zeiten der Langzeitarbeits-losigkeit oder die Ausweitung des Versichertenkreises bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit Blick auf die heutigen Bestandsrenten wird besonders deutlich, welch zentraler Stellenwert einer Stabilisierung oder Anhebung des Rentenniveaus zukommt.

Die fürchterlichsten Auswirkungen auf die Altersrente hatte das Rentenreformgesetz von 1992 unter der Ägide von Helmut Kohl und die Agenda 2010 unter einer Rot/Grünen Regierung, unter Führung von Gerhard Schröder.

Die Agenda 2010 wird in erster Linie wegen der asozialen Reformen des Arbeitsmarktes kritisiert, an die katastrophalen Auswirkungen auf die Bestandsrenten und die bewusst auf Altersarmut ausgerichteten Änderungen für künftige Rentenbezieher, regten sich nur wenige auf. Die Änderungen im Jahre 2004 stellen sich wie folgt dar.  Im Ergebnis ist das Beitragssatziel gegenüber dem Leistungsziel der Gesetzlichen Rentenversicherung dominant geworden. D.h., dass Rentenversicherungsbeiträge für die derzeiten Beitragszahler konstant bei 19,5% gehalten werden sollen und es nicht darum geht, was die Renteversicherung an Finanzierung braucht. Dabei wäre es ganz normal, dass in einer alternden Gesellschaft auch mehr Wohlstand für die älteren Menschen aufgewendet werden, schließlich ist dies etwas, dass allen eines Tages zugute kommen wird.

Des Weiteren wurde die Rentenformel um den Nachhaltigkeitsfaktor ergänzt, um einen weiteren Anstieg der Rentenversicherungsbeiträge zu dämpfen. Außerdem wurden die versicherungsfremden Leistungen reduziert. Die Auszahlung der Renten wurde für Neuzugänge vom Monatsanfang auf das Monatsende gelegt. Für Bestandsrenten wurde keine Änderung vorgenommen, um einen Aufruhr zu verhindern. So baut die Politik schon wieder (perspektivisch) eine Monatsausgabe ab. Die Rente mit 67 wird eingeführt. Was das für künftige Rentenbezieher bedeutet, brauche ich wohl nicht näher auszuführen.

Beispielhaft will ich nur auf die diskriminierenden Maßnahmen, die den Frauen wiederfahren sind, eingehen.

Derzeit erhalten Frauen für Geburten vor 1992 ein Jahr Kindererziehungszeit in der Rente gutgeschrieben – für Geburten nach 1991 sind es dagegen drei Jahre. Diese Differenzierung ist sozialpolitisch nicht zu rechtfertigen. Wenn eine Erhöhung der Kindererziehungszeiten auch für Geburten vor 1992 in den Forderungen der Parteien auftaucht, so sollen hiervon allerdings nur die künftigen Renten davon profitieren. Die rund 21 Millionen Geburten vor 1992, die heute bereits im Rentenbestand erfasst sind, blieben demnach außen vor. Gegen diese Regelung stellt sich nur die Partei Die Linke.

Frauen, die nach der Geburt eines Kindes und im Anschluss an die Kindererziehungszeit versicherungspflichtig beschäftigt sind, können für die Zeiten bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes (Kinderberücksichtigungszeit) zusätzliche Entgeltpunkte erhalten. In solchen Fällen werden die durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung monatlich erworbenen Entgeltpunkte um 50 Prozent erhöht – maximal auf monatlich 0,0833 EP (= Durchschnittsentgelt). Diese Regelung gilt derzeit nur für nach 1991 liegende Berücksichtigungszeiten. Mit einer Verlängerung in die Vergangenheit (vor 1992 liegende Berücksichtigungszeiten) würde die Regelung bei künftigen Rentenzugängen auch zurückliegende Rentenanwartschaften erfassen.
Frauen wehrt euch!

Die »Mindestrenten«-Ansätze der Arbeitsministerin von der Leyen (CDU) („Zuschussrente“), bzw. der Koalition aus CDU und FDP („Lebensleistungsrente“), der SPD („Solidarrente“) und der Grünen („Garantierente“), haben allesamt ausschließlich die künftigen Rentenzugänge im Auge – Bestandsrenten bleiben hier grundsätzlich außen vor. Die Partei Die Linke hingegen will auch den Rentenbestand in ihre Solidarische Mindestrente i. H. von € 1050,00 einbeziehen.

Auch die seit Jahren geführte Mindestlohndebatte ist nichts anderes als ein Ablenken von der Rentenproblematik.

Wer heute einen Stundenlohn i. H. von € 10,36 bekommt, gilt als arm.

Von ihrem oder seinem Monatslohn i. H. von € 1.792,28 zahlt sie oder er (inklusive des Arbeitgeberanteils) € 711,00 in die Sozialkassen ein. Zudem sind noch € 193,00 an Lohnsteuern zu zahlen. Wie soll ein 23-jähriger junger Mann mit diesem Entgelt eine Perspektive entwickeln? Wie soll er überhaupt an Heirat denken oder daran, Kinder in die Welt zu setzen? Die Altersarmut ist auch bei ihm vorprogrammiert.

Ein Mindestlohn von € 8,50, den merkwürdigerweise auch die Gewerkschaften fordern, ist kontraproduktiv für die gesellschaftliche Entwicklung.

Mein Fazit: Armut, ob in Arbeit oder in Rente, ist politisch gewollt!

Jascha Jaworski

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