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Bettina Jürgensen über das geplante “Versammlungs-verhinderungsgesetz” in SH

Bettina Jürgensen setzt sich in einem Artikel mit dem neuen Versammlungsgesetz in Schleswig-Holstein auseinander, das im Herbst vom Landtag verabschiedet werden soll und aufgrund seiner Verschärfungen und weiterer Willkür Tür und Tor öffnenden Passagen auch unter der Bezeichnung “Versammlungsverhinderungsgesetz” geführt werden kann:

“Für Versammlungsfreiheit – ohne Wenn und Aber!”

Fernab davon, welche Absichten die Konstrukteure des Entwurfs auch im Einzelnen veranlasst haben mögen, ist doch festzustellen, dass die Gefahr einer Aushöhlung des Grundrechts auf Versammlung eine besonders in diesen Zeiten sehr reale ist. So zeigte nicht erst jüngst die brutale Zerschlagung der legalen und legitimen Blockupy Demonstration, wie willkürlich mit den Grundrechten tausender Menschen verfahren wird. Auch die 2012 erfolgte Ausweitung der Einsetzbarkeit der Bundeswehr im Innern, die Aufstellung deutschlandweiter sog. Regionaler Sicherungs- und Unterstüzungskompanien (RSUKr) und die Konkretisierung zur geheimdienstlichen, polizeilichen und militärischen Beistandspflicht der EU-Staaten im Falle “außergewöhnlicher Umstände”1 geben Anlass zur Sorge. Der fortdauernde wirtschaftliche Umbruch im Zuge des Zusammenbruchs des neoliberalen Wirtschaftsregimes, der nun mit einer drastischen und autoritären Umkonstruierung in Richtung “noch mehr Neoliberalismus” beantwortet wird, sowie die weltweiten Erhebungen gegen die jahrzehntelang andauernde Ungleichheits- und Ausbeutungspolitik, dürften die Obrigkeiten auch hierzulande in eine erhöhte Alarmbereitschaft gegenüber Widerstand seitens der Bevölkerung versetzen. Ob dies nun über eine bewusst geplante oder leichtfertig eingegangene Ausweitung repressiver Möglichkeiten von den einzelnen EntscheidungsträgerInnen verantwortet wird, wird im abschreckenden und entdemokratisierenden Resultat kaum einen Unterschied machen.

  1. Die EU-Kommission führt hier als einen Anwendungsfall die “Katastrophe” auf und spezifiziert diese als “jede Situation, die schädliche Auswirkungen auf Menschen, die Umwelt oder Vermögenswerte hat oder haben kann”, siehe hier, S. 9 []

Jascha Jaworski

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