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Mütterrente, eine Skandalchronik

Maskenfallfreund und Attac-Mitglied Paul Weidmann fährt fort in seiner Darstellung der zweifelhaften Politik in Bezug auf die gesetzliche Rente. Vorherige Beiträge siehe Teil 1, Teil 2, Teil 3.

Im Jahre 1992 wurde in der Regierungszeit von Helmut Kohl (CDU) und Norbert Blüm (CDU) beschlossen, den einen Entgeltpunkt (EP), den es in der Rentenversicherung für Kindererziehungszeiten gibt, auf drei EP anzuheben.

Die Regierenden hofften sehr, mit dieser Maßnahme das Kinderkriegen wieder attraktiver gestalten zu können. Für Frauen, die ihre Kinder vor 1992 zur Welt gebracht haben, sollte diese Maßnahme keine Gültigkeit haben. Diese, nach Meinung des Autors dieser Zeilen, für Frauen diskriminierende Maßnahme, wurde von den Frauen einfach hingenommen. Den meisten Frauen war offenbar nicht bewusst, auf welchen Geldwert sie im Alter verzichten. Ein EP in der Rentenversicherung stellt heute einen Gegenwert von rund 28 Euro im Westen und 26 Euro im Osten dar.

Die unterschiedliche Behandlung von Geburten vor 1992 und nach 1991 ist schon lange ein Stein des Anstoßes, denn für die Differenzierung gibt es keine sozialpolitische Begründung; ausschlaggebend waren bislang alleine die anfallenden Mehrkosten. Die Anrechnung eines weiteren Kindererziehungsjahres für Geburten vor 1992 bedeutet aufs Jahr gerechnet ab 2014 etwa Mehrausgaben i. H. von ca. 6,5 Milliarden Euro für die Rentenversicherung. „Da es sich bei der Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung um eine Leistung des Familienlastenausgleichs handelt, ist die Finanzierung Aufgabe des Bundes. Damit werden die Aufwendungen von allen SteuerzahlerInnen getragen.“, so die Begründung der Regierung bei Beschluss des Hinterbliebenen- und Erziehungszeitengesetzes von 1986 (1 BvL 3/89). Der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung müsste also um den Betrag i. H. von 6,5 Milliarden Euro erhöht werden. Bei Volker Kauder (CDU) ist das die Gelegenheit für einen faulen argumentativen Zaubertrick, merkt Johannes Steffen vom Sozialportal an. Kauder führt in der FAZ bezogen auf den allgemeinen Bundeszuschuss aus:

 „Das ist mehr, als gebraucht wird. (…) Daher ist die zusätzliche Mütterrente finanziert.“

Da der allgemeine Bundeszuschuss es momentan hergebe, müsse also gemäß Kauder die Anrechnung eines weiteren Kindererziehungsjahres nicht zusätzlich finanziert werden. Was zukünftig sein wird, wenn noch mehr Mütter, denen diese Leistung zugesagt wurde, in Rente gehen werden, darüber wird nichts gesagt. Dabei müsste hierfür die Finanzierungsbasis langfristig gesichert werden. So wären bereits jetzt entsprechende Gelder zu mobilisieren. Das Perfide jedoch ist, dass die gesetzliche RV hierzu nicht einmal in der Lage wäre, da die Überschüsse, die sie ansammeln darf, nicht über 1,5 Monatsausgaben hinausgehen dürfen. So hat es die damalige rot-grüne Bundesregierung 2004 vorgeschrieben und der RV damit einen wichtigen Sicherungsmechanismus genommen. Die Deckelung der Rücklage in der RV auf 1,5 Monatsausgaben schreibt vor, dass alle Einnahmen der RV, egal ob von den BeitragszahlerInnen oder von Dritten (z.B. Bundeshaushalt), die über die Rücklage hinausgehen, zu einer Beitragssenkung führen müssen.

Wenn die Union die Leistungen durch ein zusätzliches Kindererziehungsjahr für Geburten vor 1992 ausweiten will, dann muss sie also erstens für eine entsprechende Gegenfinanzierung über Steuermittel sorgen und zweitens die Deckelung der Rücklage der RV auf das 1,5fache der Monatsausgaben deutlich ausweiten, um die Gelder für die zugesagten Ansprüche bis zu ihrer Auszahlung entsprechend anlegen zu können. Erfolgt dies nicht, wäre alles andere eine Ausweitung der Fehlfinanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben, die zu Lasten der BeitragszahlerInnen geht. Diese müssten damit am Ende den Preis für die Befriedung des unionsinternen Rentenstreits zahlen.

Bleibt die bisherige diskriminierende Regelung zur Anrechnung von Erziehungszeiten hingegen in ihrer bisherigen Form bestehen, wäre den betroffenen Frauen noch einmal vor Augen zu führen, auf wie viel Geld sie verzichten würden.

Eine Frau im Westen, die vor 1992 vier Kinder geboren hat, würde auf Rechnung heutiger Basis auf 112 Euro (4 * 1 EP = 4 * 28 = 112) verzichten. Eine Summe, die für die meisten Frauen sicherlich alles andere als zu vernachlässigen ist.

Würde die diskriminierende Regelung gar ganz aufgehoben werden und erhielten die Frauen, die vor 1992 Kinder bekamen, somit zwei zusätzliche Entgeltpunkte angerechnet, wie dies die Frauenunion der CDU wollte, würden diese Frauen sogar auf 224 Euro verzichten, sollte die Neuregelung ausbleiben.

Hier kommt es sogleich zu einem weiteren Skandal.

Als Gerda Hasselfeld – die Vorsitzende der Frauenunion – die Forderung publik machte, wehrte Finanzminister Schäuble (CDU) wegen fehlender Haushaltsmittel sofort ab.

Das Prinzip der leeren Kassen!

Der Kanzlerkandidat der SPD, Peer Steinbrück, nahm die Vorlage des Finanzministers gerne auf und erklärte, lt. SZ vom 22.5.13, vor Frauenverbänden: „Eine Aufstockung der Mütterrenten sei zwar wünschenswert, aber nicht finanzierbar. Die Kosten dafür gingen in die Milliarden”, er stelle deshalb die Erhöhung „nicht in Aussicht”. Die SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles hatte noch im März diesen Jahres gegenüber der Staatsministerin im Bundeskanzleramt, Maria Böhmer (CDU) wörtlich erklärt, „Ich biete an, dass die CDU und die CSU dieses Gesetzesvorhaben in den Deutschen Bundestag einbringen können: die Zustimmung der SPD ist ihnen gewiss”. Sie sei sich auch sicher, dass der Bundesrat diese Position billige. An der SPD werde die Erhöhung nicht scheitern.

Nun wird es spannend!

Finanzminister Schäuble (CDU) erklärte in einem Interview der Kieler Nachrichten vom 8.6.13 auf die Frage, ob die verbesserte Mütterrente schon im Bundeshaushalt 2014 stünde, wie die CSU es wünscht: „Darüber müssen sich die Sozialpolitiker verständigen. Es gibt innerhalb der Rentenversicherung einen gewissen Spielraum. Damit können wir die Mütterrente ohne Erhöhung des Bundeszuschusses machen.“

Wie dieser „gewisse Spielraum“ aussieht, darin erhalten Außenstehende leider keinen Einblick. Dabei ist davon auszugehen, dass der allgemeine Bundeszuschuss auch ohne die positive Veränderung bei der Mütterrente nicht ausreicht, um die versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren. Im Jahresgutachten des Sachverständigenrates der Bundesregierung von 2005 (s. S. 376) wurde für das Jahr 2003 bereits eine Unterdeckung der versicherungsfremden Leistungen durch den Bundeszuschuss zwischen 6 und 19 Mrd. Euro ausgemacht.

Da zu erwarten ist, dass sich dieses Missverhältnis nicht wesentlich verändert hat, sollen die BeitragszahlerInnen, die Teile ihres Lohnes in die Rentenkassen zahlen, also auch im Falle einer zwar wünschenswerten Neuregelung der Mütterrenten wieder für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die über die Steuern finanziert werden müsste, bluten! Diese Maßnahme der CDU würden also durch eine fehlerhafte Finanzierung erneut die Rentenkassen schwächen.

Dazu der zuständige Sachgebietsleiter für Forschung und Entwicklung der Rentenversicherung, Reinhold Thiede, in den Kieler Nachrichten vom 4.7.13: „Es gehe um eine beträchtliche Leistungsausweitung. Sollte die Politik beschließen, diese Kosten nicht aus der Steuerkasse zu bezahlen, wären die Reserven der Rentenkasse schnell aufgezehrt. Der Rentenbeitrag müsste mittelfristig erhöht werden.“

Nun mischt sich auch noch der Vorsitzende der SPD, Sigmar Gabriel, in diese Kakophonie der sich widersprechenden Aussagen zur Mütterrente lt. SZ vom 20.6.13 mit Vorwurf ein: „Jetzt, vor der Wahl verspricht Kanzlerin Angela Merkel das Blaue vom Himmel, ohne auch nur einen einzigen Finanzierungsvorschlag zu machen.“ Gabriel weiter: „Das ist Wahlbetrug mit Ansage.” Die SPD bleibe bei ihrem Kurs, nichts zu versprechen, was nicht zu halten sei. „Wir wollen Deutschland gerechter machen.“

Nicht also außer Fehlfinanzierungsvorschlägen und Absagen! Bleibt am Schluss nur noch zu erwähnen, dass lt. “Bild-Zeitung” vom 11.6.13 im vergangenen Jahr fast jeder zweite Mensch im Neurentenbezug einen Betrag unterhalb von 700 Euro erhielt. Ob den Rentnerinnen, die besonders betroffen sind, also die zusätzlichen Entgeltpunkte zugesprochen bekommen oder nicht, sie werden in Armut leben müssen!

Das Fazit: Armut ist politisch gewollt!

 

Jascha Jaworski

Ein Kommentar

  1. Sehr geehrte Damen und Herrn,
    heute habe ich Ihren interessanten Beitrag zum Thema Mütterrente gelesen.
    Ich habe vier Kinder die alle vor 1992 geboren wurden.Meine Rente beträgt derzeit 564,48 €.Davon allein könnte ich unmöglich leben.Durch die sogenannte Mütterrente im Jahr 2014 bekomme ich zwar etwas mehr, zuvor hatte ich unter ca.450 Euro Rente. Ich halte das für einen Skandal! ich habe vier Kinder groß gezogen. Alle vier haben eine Hochschulausbildung( Ärtztin, Architektin, Betriebswirtschaft (Dienstleistungsmarketing) und Informatik Ingenieur und damit sehr gute Beitragszahler in die Rentenkasse. Mich würde interessieren ob es ein Verfahren an einem der hohen Bundesgerichte gibt um diese Ungleichheit des Rentenanspruchs bei Kindererziehung vor 1991 und nach 1992 zu beenden.
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
    mit freundlichen Grüßen
    Christel K.

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