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No 167

“Das Europäische Parlament,
A. in der Erwägung der Eröffnung mehrerer europäischer Regierungen, daß seit vierzig Jahren in mehreren Mitgliedstaaten der Gemeinschaft eine geheime Organisation für Nachrichtenübermittlung und bewaffnete Aktionen existiert,
B. in der Erwägung, daß diese Organisation sich seit mehr als vierzig Jahren jeglicher demokratischer Kontrolle entziehen konnte und daß sie von den Geheimdiensten der betreffenden Staaten in Zusammenarbeit mit der NATO geleitet wurde,
C. besorgt über die Gefahr, daß diese Geheimnetze illegal in das politische Leben der Mitgliedstaaten eingreifen konnten bzw. heute noch eingreifen können,
D. unter Hinweis ferner darauf, daß militärische Geheimdienste (oder von den Diensten nicht kontrollierte Geheimdienstzweige) in bestimmten Mitgliedsländern mit schwerwiegenden Terrorakten und Verbrechen in Verbindung gebracht werden, wie in mehreren gerichtlichen Ermittlungen erwiesen werden konnte,
E. in der Erwägung, daß derartige Organisationen außerhalb jeglicher Legalität operiert haben und operieren, da keinerlei parlamentarische Kontrolle über sie ausgeübt werden kann, und daß ferner die höchsten Regierungs- und Verfassungspersönlichkeiten der verschiedenen Länder mehrfach behauptet
haben, sie seien über diese Vorgänge nicht informiert, […]
2. protestieren entschieden dagegen, daß sich bestimmte amerikanische Militärkreise des SHAPE und der NATO das Recht angemaßt haben, in Europa eine geheime Infrastruktur zur Übermittlung von Nachrichten und Durchführung von Aktionen zu schaffen […]”

(Entschließung des Europäischen Parlaments zur Gladio-Affäre vom 22. November 1990, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 324, 24. Dezember 1990, S. 201)

Jascha Jaworski

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