Seit dem 24.Oktober wird vor dem Brandenburger Tor für menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen demonstriert, einige direkt von dieser Politik Betroffene sind in den Hungerstreik getreten.
Jeder Versuch ein vor der Kälte (Temperaturen um den Gefrierpunkt) schützendes Zelt (Camp) aufzubauen, wird von der Polizei körperlich unterbunden. Dabei hatte, so Bundesrichter a.D. Neskovic, der Bayrische Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass ein dauerhaftes Campieren dann verfassungsrechtlich geschützt ist, wenn ihm ein besonderer Symbolgehalt mit Blick auf den Anlass der Demonstration zukommt (Beschl. v. 12.04.2012, Az. 10 CS 12.767).
Wie gewöhnlich versuchen die Behörden trotzdem die Flüchtlinge zu zermürben und nehmen den geschwächten Demonstranten Isomatten, Schlafsäcke und Regenschutz weg. Siehe Video (Bericht und Polizeiaktion am Ende):
Zuwiderhandelnden droht übrigens die Ingewahrsamnahme wie am 25.Oktober, als sich einige Aktivisten und Hungerstreikende in der GefangenenSAmmelstelle Moabit wiederfanden. Eine Demo vor der GESA gegen dies Maßnahme wurde mit Gewalt aufgelöst.
Die Berliner Polizei steht immer wieder in der Kritik für rassistische Vorfälle mit Gewalteinsatz. Nach der Räumung der nigerianischen Botschaft von Demonstranten war es zu Misshandlungen gekommen.
Nicht zufällig dokumentiert eine Berliner Kampagne Polizeiaktion mit rassistischem Hintergrund im Raum Berlin in ihrer Chronik.
