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Regierung: Keine Prozesskostenhilfe für Hartz4-Opfer mehr – Freibrief zur Sanktionswillkür

Die Merkel-Regierung entfernt sich noch weiter vom Auftrag des Grundgesetzes. Die Kosten für die Prozesskostenhilfe und -beratung sind der besten Regierung der Welt wohl ein Dorn im Auge, so soll nach ihrem Gesetzesentwurf bei einem “geringen” Streitwert keine Prozesskostenhilfe mehr angeboten werden. Für die Mitglieder der Regierung mögen mehrere zehn oder hundert Euro vernachlässigbar sein für einen Mitmenschen, der vom Hartz4-Satz leben muss und auch noch Opfer einer gesundheitsgefährdenden sanktionsbedingten Kürzung geworden ist, ist so ein Betrag sehr bedeutsam.

Es ist empörend, wie dieses Land mittlerweile mit hilfsbedürftigen Mitmenschen umgeht: Von der Extragroßen Koalition (Rot-Grün-Schwarz-Gelb) wurde das Existenzminimum stark gesenkt, so dass der Betrag überhaupt erst als gering zu bezeichnen ist, und das Arbeitslosen- und Sozialhilfesystem durch ein sanktionierendes Arbeitserziehungssystem ersetzt, gegen dessen Willkür  man sich nur mit subventionierten Klagen wehren kann. Die Menge der von den Arbeitsagenturen verursachten Klagen wird den Staatsorganen nun zu viel und anstatt Fehlsanktionen (fast 60% für 2010/2011)  einzudämmen, verhindern man einfach das überhaupt Klagen bei den Sozialgerichten angekommen.

Johannes Stremme

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