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No 369

“Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt, da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,
[…]
verkündet die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. […]”1

(Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – Resolution der Generalversammlung, 10. Dezember 1948)

  1. Anm. JJ: In einer Zeit, in der es nicht einmal mehr einer Cover-Story oder des Setzens auf Informationsmangel bedarf, um offensiv und unmittelbar selbst vor der eigenen Haustür von staatlicher Seite aus gegen grundlegende Menschenrechte vorzurücken, in der der ökonomische Wert und die ökonomische Verwertbarkeit die Menschen vom Zweck an sich zum Mittel zum Zweck werden ließ und dies als Gewöhnlichkeit erscheint, lohnt es sich doch, immer wieder die Klassiker hervorzuholen, um sich an Maßstäbe zu erinnern, von denen nicht einmal mehr so getan wird, als würde man sie einhalten wollen, ohne die jedoch ungewiss ist, was überhaupt noch Maßstab sein soll. []

Jascha Jaworski

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