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No 598

“Die Expert:innenkommission zur Umsetzung des Volksentscheids „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ (DWenteignen) hält die Enteignung großer Immobilienkonzerne für möglich. […]
Dem Bericht zufolge sehen die 13 Mitglieder des Gremiums sowohl die Landeskompetenz für ein entsprechendes Gesetz als auch die Finanzierbarkeit eines solchen Schrittes mehrheitlich als gegeben an. Laut Grundgesetz falle die Vergesellschaftung von Grund und Boden zwar unter die sogenannte konkurrierende Gesetzgebung. Da der Bund davon aber bisher keinen Gebrauch gemacht habe, könne das Land Berlin eine Vergesellschaftung von Grundstücken selbst regeln, heißt es in dem Papier. […]
Neben der rechtlichen Machbarkeit beschäftigt sich der Zwischenbericht auch mit der Frage der finanziellen Entschädigung für die potenziell betroffenen Immobilienkonzerne. Den Expert:innen zufolge könnten >>Abschläge vom Verkehrswert rechtmäßig sein<<, etwa >>wenn der Wert des Gegenstands nicht oder nur eingeschränkt auf eigener Leistung des Betroffenen beruht, sondern zumindest teilweise aus Spekulationsgewinnen resultiert.<<“

(Robert Kiesel, Redakteur beim Tagesspiegel – Zwischenerfolg für >>Deutsche Wohnen & Co enteignen<<: Expertenkommission hält Enteignung von Immobilienkonzernen in Berlin für möglich, Tagesspiegel, 8.12.2022)

Jascha Jaworski

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