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No 654

“Dieser Antrag betrifft Handlungen, die nach den Anschlägen in Israel am 7. Oktober 2023 von der Regierung und dem Militär des Staates Israel angedroht, angenommen, geduldet, ergriffen und vorgenommen wurden und werden gegen das palästinensische Volk, eine eigenständige nationale und ethnische Gruppe. Südafrika verurteilt unmissverständlich alle Verstöße gegen das Völkerrecht durch alle Parteien, einschließlich der direkten Angriffe auf israelische Zivilisten und andere Staatsangehörige sowie Geiselnahmen durch die Hamas und andere bewaffnete palästinensische Gruppen. Kein bewaffneter Angriff auf das Territorium eines Staates, egal wie schwerwiegend – selbst ein Angriff, bei dem es sich um Gräuelverbrechen handelt – kann jedoch eine mögliche Rechtfertigung oder Verteidigung für Verstöße gegen das Übereinkommen von 1948 zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (>>Völkermordkonvention<< oder >>Konvention<<) liefern, sei es aus rechtlichen oder moralischen Gründen. Die von Südafrika beklagten Handlungen und Unterlassungen Israels haben einen genozidalen Charakter, weil sie die Zerstörung eines wesentlichen Teils der palästinensischen nationalen und ethnischen Gruppe bewirken sollen, also jenes Teils der palästinensischen Gruppe im Gazastreifen (>>Palästinenser in Gaza<<). Zu den fraglichen Taten gehört die Tötung von Palästinensern in Gaza, das Hinzufügen von schweren körperlichen und geistigen Schäden, die Erzeugung von Lebensbedingungen, die geeignet sind, ihre physische Vernichtung herbeizuführen. Alle Taten sind Israel zurechenbar, welches es nicht geschafft hat, einen Genozid zu verhindern und welches einen Genozid begeht, der offensichtlich gegen die Völkermordkonvention verstößt, und welches auch darin versagte und weiterhin versagt, seine fundamentalen Verpflichtungen im Rahmen der Völkermordkonvention zu erfüllen, inklusive des Versagens, die direkte und öffentliche Anstiftung zum Völkermord durch hochrangige israelische Entscheidungsträger zu verhindern oder zu bestrafen.”1

(Republik Südafrika – Antrag vor dem Internationalen Gerichtshof im Rahmen der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, Website des Internationalen Gerichtshofs, 29.12.2023, Übers. Maskenfall)

  1. Anm. JJ: Die mündliche Anhörung von Südafrika soll am 11.1.2024, die von Israel am 12.1.2024 stattfinden, jeweils von 10-12 Uhr. Sie finden öffentlich statt und können auf der Seite des Internationalen Gerichtshofs oder auf UN Web TV mitverfolgt werden. []

Jascha Jaworski

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